|
Ausgabe I / 2026 · Januar / Februar |
|
|
|---|
|
|
|
Liebe Leserschaft!
Der Digital Services Act sollte Ordnung in digitale Räume bringen – und ist inzwischen selbst Teil politischer Auseinandersetzungen.
Ob Einreiseverbote für als „Trusted Flagger“ tätige Akteure, öffentliche Empörung über KI-Experimente wie den „Grok-Bikini“ oder der konfrontative Umgang mit großen Plattformen: Die Grenzen zwischen rechtlicher Regulierung, politischem Signal und medialer Inszenierung verschwimmen zunehmend.
Das zeigen nicht zuletzt das EuGH-Verfahren Russmedia im Kontext des Künast-Falls sowie die Auseinandersetzung Resch (DUH) gegen Meta, in denen Gerichte klären müssen, wie weit Meinungsfreiheit reicht und wo strukturelle Verantwortung von Plattformen und Medien beginnt.
Für Unternehmen, Medien und Plattformbetreiber bedeutet dies eine wachsende Rechtsunsicherheit und steigenden Beratungsbedarf. Die folgenden Beiträge zeigen, wie sich diese Entwicklungen konkret in Rechtsprechung und anwaltlicher Beratung niederschlagen.
Diese Ausgabe gibt einen Überblick über aktuelle Schlaglichter aus Rechtsprechung und Praxis.
Ihr/Euer
Michael Terhaag |
|
|
|---|
|
|
Beiträge unserer Rechtsanwälte |
|
|
|---|
|
|
|
|
Haferriegel im Quadrat – LG Stuttgart zur Formmarke von Ritter Sport
Süßes Markenrecht: Wir haben schon oft über Ritter Sport Auseinandersetzungen geschrieben. In einer aktuellen Entscheidung ging es um eine Klage des Schoko-Riesen gegen die Verpackung des "Monnemer Quadrat“. Der angegriffene Haferriegel darf aber zunächst einmal quadratisch bleiben. Ein Beitrag von Michael Terhaag. |
|
| |
|---|
|
|
|
EuGH im Fall „Russmedia“: Wie und ab wann Plattformen künftig haften
Der EuGH stärkt im Fall „Russmedia“ die datenschutzrechtliche Verantwortung von Plattformen und verlangt teils sogar präventive Prüfpflichten. Die Bedeutung geht weit über diesen Fall hinaus und dürfte auch Einfluss auf die ausgesetzte BGH-Entscheidung im Fall von Renate Künast haben. Ein Beitrag von Michael Terhaag. |
|
| |
|---|
|
|
|
|
|
|
| Musik in Reels: Wann Social Media richtig teuer werden kann
In der ZDF-Sendung Volle Kanne durfte Rechtsanwalt Michael Terhaag live erläutern, unter welchen Voraussetzungen Musik in Reels, Stories und Social-Media-Videos urheberrechtlich problematisch sein können – und wann sich viele Creator und Unternehmen aufpassen müssen. |
|
|
|---|
|
|
| Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr eine praxisrelevante Entscheidung zur Zulässigkeit markenbezogener Keywords, diesmal in der Suche von Plattformen, getroffen. Rechtsanwalt Terhaag durfte das Urteil in der aktuellen Kommunikation & Recht kommentieren und thematisch etwas durch die Zeit reisen.... |
|
|
|---|
|
|
|
|
|
EuGH zur Haftung von Internetplattformen für personenbezogene Daten – Rechtssache C 492/23 - Russmedia
1. Ein Betreiber eines Online-Marktplatzes ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen und muss vor deren Veröffentlichung mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen prüfen, ob die Anzeige sensible Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO enthält und ob der Einsteller mit der betroffenen Person identisch ist bzw. deren ausdrückliche Einwilligung nachweisen kann.
2. Enthält eine Anzeige sensible Daten einer anderen Person ohne deren ausdrückliche Einwilligung, muss der Betreiber die Veröffentlichung verweigern; zugleich hat er Maßnahmen zu implementieren, die eine unbefugte Weiterverbreitung oder Replikation solcher Inhalte auf anderen Webseiten so weit wie möglich verhindern (Art. 32 DSGVO).
3. Die Pflichten aus Art. 5 Abs. 2 sowie Art. 24–26 und Art. 32 DSGVO bestehen unabhängig von den Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie (Art. 12–15). Ein Plattformbetreiber kann sich bei Datenschutzverstößen daher nicht auf das Hosting-Privileg oder eine fehlende allgemeine Überwachungspflicht berufen. |
|
|
|---|
|
|
|
|
Feedback willkommen!
Die Gestaltung digitaler Kommunikation bleibt ein dynamisches und zunehmend politisch sensibles Feld. Viele Fragen sind rechtlich noch ungeklärt, andere entstehen derzeit erst durch Entscheidungen der Gerichte, der EU-Kommission oder durch öffentliche Debatten – an denen wir uns gerne beteiligen.
Wir stehen wie immer für rechtliche Einordnungen, Hintergrundgespräche oder Beratungsanfragen zur Verfügung – insbesondere an der Schnittstelle von Internetrecht, Plattformregulierung, Medienrecht, Marken- und Werberecht sowie öffentlicher Kommunikation.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2026 und freuen uns über Rückmeldungen, Themenanregungen, Kritik oder den weiteren Austausch.
Wenn unser Newsletter gefällt, freuen wir uns über eine Weiterempfehlung sehr. |
|
|
|---|
|
|
|
|
Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Grabenstraße 5 | 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 |Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. |
|
|
|---|
|
|
|
|
|