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2026 I – Plattformverantwortung, Meinungsfreiheit & neue Haftungsfragen Newsletter von Terhaag & Partner · Januar / Februar 2026

Ausgabe I / 2026 · Januar / Februar

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Liebe Leserschaft!

Der Digital Services Act sollte Ordnung in digitale Räume bringen – und ist inzwischen selbst Teil politischer Auseinandersetzungen.

Ob Einreiseverbote für als „Trusted Flagger“ tätige Akteure, öffentliche Empörung über KI-Experimente wie den „Grok-Bikini“ oder der konfrontative Umgang mit großen Plattformen: Die Grenzen zwischen rechtlicher Regulierung, politischem Signal und medialer Inszenierung verschwimmen zunehmend.
Das zeigen nicht zuletzt das EuGH-Verfahren Russmedia im Kontext des Künast-Falls sowie die Auseinandersetzung Resch (DUH) gegen Meta, in denen Gerichte klären müssen, wie weit Meinungsfreiheit reicht und wo strukturelle Verantwortung von Plattformen und Medien beginnt.

Für Unternehmen, Medien und Plattformbetreiber bedeutet dies eine wachsende Rechtsunsicherheit und steigenden Beratungsbedarf. Die folgenden Beiträge zeigen, wie sich diese Entwicklungen konkret in Rechtsprechung und anwaltlicher Beratung niederschlagen.
Diese Ausgabe gibt einen Überblick über aktuelle Schlaglichter aus Rechtsprechung und Praxis.

Ihr/Euer
Michael Terhaag

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Entscheidung in Sachen Jürgen Resch (DUH) gegen Meta wegen Facebook-Gruppe
Hassgruppen auf Facebook: Kammergericht Berlin entscheidet und setzt Grenzen der Plattformverantwortung

KG Berlin entscheidet über Schließung von Facebook-Hassgruppen. Jürgen Resch (DUH) fordert von Meta systematischen Schutz gegen Morddrohungen. Ein weiteres wegweisendes Urteil zur Plattformhaftung und Beitrag von Michael Terhaag.
Haferriegel im Quadrat – LG Stuttgart zur Formmarke von Ritter Sport 

Süßes Markenrecht: Wir haben schon oft über Ritter Sport Auseinandersetzungen geschrieben. In einer aktuellen Entscheidung ging es um eine Klage des Schoko-Riesen gegen die Verpackung des "Monnemer Quadrat“. Der angegriffene Haferriegel darf aber zunächst einmal quadratisch bleiben. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Werbung mit „Klimaneutralität": Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und EU-Recht

Aktuelle Anforderungen an Umweltwerbung: Einordnung aktueller BGH-Rechtsprechung zu „klimaneutral“ und der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 für Unternehmen. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
 
EuGH im Fall „Russmedia“: Wie und ab wann Plattformen künftig haften

Der EuGH stärkt im Fall „Russmedia“ die datenschutzrechtliche Verantwortung von Plattformen und verlangt teils sogar präventive Prüfpflichten. Die Bedeutung geht weit über diesen Fall hinaus und dürfte auch Einfluss auf die ausgesetzte BGH-Entscheidung im Fall von Renate Künast haben. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Erfolg für Terhaag & Partner: Gericht verbietet unzulässige Werbung für ärztliche Leistungen
Das Landgericht Köln hatte im Sommer bereits auf unseren Antrag unzulässige Werbung für ästhetische Behandlungen verboten. Die Entscheidung zu GOÄ-Pauschalpreisen, Rabatten und Vorher-/Nachher-Bildern ist mittlerweile rechtskräftig. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag.
FC St. Pauli gegen Viagogo: LG Hamburg untersagt Ticket-Zweitverkauf ohne Hinweis auf AGB-Weiterverkaufsverbot

Das LG Hamburg stärkt den Schutz von Veranstaltern und Verbrauchern: Viagogo darf FC St. Pauli-Tickets nur noch mit deutlichem Hinweis auf das AGB-Weiterverkaufsverbot anbieten, weil sonst eine Irreführung der Käufer droht. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag.

Pressespiegel

Musik in Reels: Wann Social Media richtig teuer werden kann - Liveinterview im ZDF
Musik in Reels: Wann Social Media richtig teuer werden kann 

In der ZDF-Sendung Volle Kanne durfte Rechtsanwalt Michael Terhaag live erläutern, unter welchen Voraussetzungen Musik in Reels, Stories und Social-Media-Videos urheberrechtlich problematisch sein können – und wann sich viele Creator und Unternehmen aufpassen müssen.
Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr eine praxisrelevante Entscheidung zur Zulässigkeit markenbezogener Keywords, diesmal in der Suche von Plattformen, getroffen. Rechtsanwalt Terhaag durfte das Urteil in der aktuellen Kommunikation & Recht kommentieren und thematisch etwas durch die Zeit reisen....
Blackweek: Zeitdruck und Mega-Prozente – Beitrag in Newstime, bei Pro Sieben, Kabel Eins und den SAT.1 Nachrichten
 
Mega-Rabatte und Prozente sowie Countdown-Uhren... Rechtsanwalt Michael Terhaag durfte auch noch kurz in den Nachrichten von Sat.1, Pro Sieben und Kabel Eins das Werberechtsthema schlechthin kommentieren.
Blackweek auch bei Sat.1, Pro Sieben und Kabel Eins

Urteile

(Auswahl)
EuGH zur Haftung von Internetplattformen für personenbezogene Daten – Rechtssache C 492/23 - Russmedia

1. Ein Betreiber eines Online-Marktplatzes ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen und muss vor deren Veröffentlichung mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen prüfen, ob die Anzeige sensible Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO enthält und ob der Einsteller mit der betroffenen Person identisch ist bzw. deren ausdrückliche Einwilligung nachweisen kann.

2. Enthält eine Anzeige sensible Daten einer anderen Person ohne deren ausdrückliche Einwilligung, muss der Betreiber die Veröffentlichung verweigern; zugleich hat er Maßnahmen zu implementieren, die eine unbefugte Weiterverbreitung oder Replikation solcher Inhalte auf anderen Webseiten so weit wie möglich verhindern (Art. 32 DSGVO).

3. Die Pflichten aus Art. 5 Abs. 2 sowie Art. 24–26 und Art. 32 DSGVO bestehen unabhängig von den Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie (Art. 12–15). Ein Plattformbetreiber kann sich bei Datenschutzverstößen daher nicht auf das Hosting-Privileg oder eine fehlende allgemeine Überwachungspflicht berufen.
Unzulässige Werbung für ärztliche Leistungen mit Pauschal- und Streichpreisen, Rabatten und/oder Vorher-Nachher-Darstellungen, LG Köln, Beschl. v. 29.07.2025 – Az. 33 O 240/25

1. Preisangaben zu ärztlichen Leistungen bedürfen nach der GOÄ stets einer einzelfallbezogenen Gebührenbemessung - Werbung mit Pauschalpreisen ist unzulässig.
 
2. Die GOÄ verlangt eine individuelle Abrechnung ärztlicher Leistungen. Werbung mit pauschalen Rabatten auf ärztliche Behandlungen ist untersagt.

3. Für ästhetische Eingriffe gilt nach § 11 HWG ein Verbot vergleichender Darstellungen durch Vorher-/Nachher-Bildern.
(rechtskräftig)
 
Feedback willkommen! 

Die Gestaltung digitaler Kommunikation bleibt ein dynamisches und zunehmend politisch sensibles Feld. Viele Fragen sind rechtlich noch ungeklärt, andere entstehen derzeit erst durch Entscheidungen der Gerichte, der EU-Kommission oder durch öffentliche Debatten – an denen wir uns gerne beteiligen.
Wir stehen wie immer für rechtliche Einordnungen, Hintergrundgespräche oder Beratungsanfragen zur Verfügung – insbesondere an der Schnittstelle von Internetrecht, Plattformregulierung, Medienrecht, Marken- und Werberecht sowie öffentlicher Kommunikation.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2026 und freuen uns über Rückmeldungen, Themenanregungen, Kritik oder den weiteren Austausch.

Wenn unser Newsletter gefällt, freuen wir uns über eine Weiterempfehlung sehr.

Kontakt / Impressum

Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Grabenstraße 5 | 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de
Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 |
Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M.
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