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2026 V – KI-Kennzeichnung, Gegendarstellungen für v. Guttenberg & Jauch, Toten-Hosen-Tickets, u.a. und ein umfangreicher Pressespiegel | Terhaag & Partner · 20. August 2026
Ausgabe V -2026
20. August 2026
Liebe Leserschaft,

kaum ein Thema hat uns in den vergangenen Wochen so begleitet wie die Künstliche Intelligenz – und das gleich an zwei Fronten. Seit dem 2. August gilt die neue KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung; die Frage, wer künftig was und wie labeln muss, hat mich vom ZDF-Studio bei „Volle Kanne" über die ZDF-Nachrichten bis ins Radio und die schreibende Presse begleitet. Und vor Gericht zeigt sich: Ein ChatGPT-Ausdruck ersetzt keine Argumentation – das musste ein Verlag jüngst vor dem LG Offenburg lernen.

Spannend auch die durch die Strafanzeige von HateAid neu entfachte Diskussion über die Smart-Brillen. Daneben hatte der Boulevard gleich doppelt das Nachsehen: zu Guttenberg und Günther Jauch haben ihre Gegendarstellungen durchgesetzt. Dazu werfen wir einen Blick auf personalisierte Konzerttickets, eine Check-out-Falle für Onlineshops, die nächste Runde im Fall Ulmen ./. SPIEGEL – und die Rückkehr unserer Glücksrecht-Serie.

Viel Spaß beim Lesen – und wie immer: Wir freuen uns sehr über jedes Feedback und eine Empfehlung! 

Ihr/Euer
Michael Terhaag

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Bild zeigt zwei Original Trinkbecher der Toten Hosen in Düsseldorf im Stadion
Unter falscher Flagge ins Stadion? Personalisierte Tickets, Weiterverkauf und Abmahnungen bei den Toten Hosen

Im Auftrag der kauf mich GmbH werden Toten-Hosen-Fans wegen Ticket-Weiterverkaufs abgemahnt. RA Michael Terhaag ordnet AGB, Vertragsstrafe und personalisierte Tickets nüchtern ein – und zeigt, wo der berechtigte Kampf gegen den Schwarzmarkt endet und der Fan-Ärger beginnt.
LG Offenburg zur Titelseiten-Gegendarstellung für zu Guttenberg - ChatGPT taugt hier nicht als Argument

Das LG Offenburg verurteilt Burda, eine Gegendarstellung von zu Guttenberg auf dem BUNTE-Titel abzudrucken. Der vermeintliche Aufreger: Der Verlag wollte per ChatGPT-Ausdruck belegen, ein „Liebes-Aus" sei dem Beweis nicht zugänglich – die Kammer erledigt das mit einem Halbsatz. Aber die Entscheidung gibt mehr her, als nur das KI-Argument. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
ChatGPT als Fürsprecher oder gar Sachverständiger? – LG Offenburg zur Titelseiten-Gegendarstellung für zu Guttenberg
Ein Mann macht ein Selfie im Mittelalter - KI Illustration zum Beitrag zur Kennzeichnungspflicht
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Pflichten, Haftung und Update zu den Ausnahmen nach den finalen EU-Leitlinien

Ab August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Was die finalen EU-Leitlinien vom 20.7.2026 für Deepfakes, KI-Texte und Altbestände bedeuten – und wer haftet. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Kein Kuschel-Auftritt auf dem Opernball: OLG Karlsruhe verurteilt „die aktuelle" zur Gegendarstellung von Günther Jauch

Günther Jauch gewinnt vor dem OLG Karlsruhe: Titelseiten-Foto mit Schlagzeile „Kuschel-Auftritt" begründet Gegendarstellungsanspruch. Urteil, Hintergründe und Einordnung von RA Michael Terhaag
Gegndarstellung die aktuelle Cover
KI generiertes Bild zu aktuellen Glückspielrecht verfahren
Zeit der Abrechnung - Neues zu deutschem und europäischen Glückspielrecht
Die Glücksrecht-Serie kehrt zurück: EuGH C-440/23, BGH-Leitentscheidung I ZR 216/25 und I ZR 78/25 am 17. September 2026 markieren eine Zeitenwende. Kommentar von RA Michael Terhaag.
 
Ein Online-Shop zeigte die Materialzusammensetzung seiner Kleidung nur auf der Produktseite, nicht im Check-out. Das OLG Hamburg sieht darin einen Verstoß gegen § 312j Abs. 2 BGB: Die wesentlichen Merkmale müssen unmittelbar vor dem Kauf-Klick sichtbar sein. Ein Link – und erst recht ein unsichtbarer Mouseover-Link – reicht nicht. Eine Entscheidung mit Sprengkraft für nahezu jeden Online-Shop. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Materialangaben beim Checkout von Klamotten dargestellz mit einem Hemd auf einem Bügel
Bildliche Coverdarstellung zu Ulmen ./. SPIEGEL – Runde eins geht mit vier von fünf Punkten ans Magazin
Ulmen ./. SPIEGEL, Runde zwei geht in Teilen an Ulmen — OLG verbietet Deepfake-Video-Verdacht… (Fernandes/Ulmen III) (Update zur Serie)

Teil 3 unserer Serie zum Fall Ulmen / Fernandes und DER SPIEGEL – Jetzt OLG Hamburg Entscheidung. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Terhaag.

Pressespiegel

ZDF-Nachrichten „heute" + ZDFheute-Onlinebeitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht
 
Die ZDF heute Redaktion durften wir bei einem Onlinebeitrag und mit einem Interview zur KI-Kennzeichnungspflicht unterstützen und unsere Einschätzung zu den wahrscheinlicheren Rechtsfolgen geben…
Deutschlandfunk Nova
Smart Glasses – Interview Deutschlandfunk Nova, „Unboxing News"
 
Die Strafanzeige von HateAid gegen die Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban und mehrere Optikhändler hat die Debatte um Smart Glasses neu befeuert – Brillen, die aussehen wie ein normales Modell, aber heimlich mitfilmen. Was ist erlaubt, was strafbar, und was können Betroffene tun? Darüber durfte Rechtsanwalt Terhaag im Podcast „Unboxing News" von Deutschlandfunk Nova mit Ilka Knigge sprechen.
KI-Kennzeichnungspflicht: Live-Interview bei „Volle Kanne" im ZDF

Ende Juli war Rechtsanwalt Terhaag mal wieder live im ZDF-Studio in Düsseldorf bei „Volle Kanne" zu Gast. Thema war neue KI-Kennzeichnungspflicht – u. a. wer ab August 2026 seine Inhalte wie labeln muss und warum ein KI-Hinweis allein noch lange kein rechtlicher Freibrief ist…
RA Terhaag gemeinsam mit Florian Weiss bei Volle Kanne
Logo von Radio38
Radio38-Interview: Was die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bedeutet
 
Anlässlich der neuen Transparenzpflichten des europäischen AI Acts durfte ich Radio38 ein Interview zur Kennzeichnung von KI-Inhalten geben. Radio38 erreicht vor allem die Region 38 mit dem Ballungsraum Braunschweig/Wolfsburg und ist per Livestream zu hören.
KI-Kennzeichnungspflicht: Zeitungs- und Online-Interview mit der Offenbacher Post 

Im Interview mit der Offenbacher Post spreche ich über die neue KI-Kennzeichnungspflicht. Erfahren Sie, welche Regeln ab August 2026 gelten und welche Fallstricke nicht nur Unternehmen und Vereine beachten müssen.
Kommunalpolitische Blätter - NRW Spezial
„KI-Kennzeichnungspflicht für Politik und Verwaltung" in der KOPO 7-8/2026
 
Ab jetzt gelten europaweit verbindliche Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Kommunen, Parteien und Lokalpolitiker. In der aktuellen KOPO (07/08 | 2026) erläuterten die Kollegen Peter Kaumanns und Michael Terhaag wann und welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
ZDF „hallo deutschland": Privates Parkplatzmanagement und die Grenzen des Zivilrechts
 
Private Zahlungsforderungen flattern Verbrauchern immer häufiger ins Haus. Wann entstehen überhaupt wirksame Verträge, und unter welchen Voraussetzungen können private Unternehmen oder Grundstückseigentümer Geld verlangen? Im ZDF-Magazin hallo deutschland ordnen wir die zivilrechtlichen Grundlagen ein.
RA Terhaag bei


Urteile

(Auswahl)
Wieder Gegendarstellungsanspruch gegen das Boulevard – LG Offenburg, Urt. v. 6.8.2026, Az. 2 O 170/26 (v. Guttenberg vs. BUNTE)
 
  1. Die Titelschlagzeile einer Illustrierten „Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach" enthält aus Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers eine Tatsachenbehauptung über das bereits eingetretene Ende der Beziehung. Der Beziehungsstatus ist als innere Tatsache dem Beweis zugänglich; dass eine Trennung graduell verläuft und von beiden Partnern unterschiedlich empfunden werden kann, ändert daran nichts.
     
  2. Von einer Partei recherchierte Antworten eines KI-Tools zu der abstrakten Frage, wie sich das Zerbrechen einer Beziehung feststellen lässt, sind für die Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil unbehelflich, wenn die angegriffene Berichterstattung nicht diese Bewertungsfrage, sondern als konkrete Nachricht das bereits eingetretene Ereignis behauptet. Solche Ergebnisse gehen „am Kern der Sache vorbei".
     
  3. Das berechtigte Interesse an einer Titelseiten-Gegendarstellung entfällt nicht dadurch, dass der Verlag in einer Folgeausgabe im Textteil eine „Richtigstellung" veröffentlicht, die auf die Erstmitteilung keinen Bezug nimmt und deren Aufmerksamkeitswert (Titelseite/Kioskleser) nicht erreicht.
  1. Für den Verdacht, der Betroffene habe Deepfake-Videos verbreitet, genügt es nicht, dass dieser unstreitig Deepfake-Fotos verschickt hat; wegen des erheblich schwereren Unrechtsgehalts von Deepfake-Videos ist ein eigenständiger Mindestbestand erforderlich.
     
  2. Das Mandantengeheimnis ist im Rahmen der presserechtlichen Abwägung als schwer wiegend zu berücksichtigen, stellt aber keine absolute Schranke dar; maßgeblich für die Untersagung einzelner Passagen aus einer Anwaltsmail kann deren Zugehörigkeit zum innersten Kreis der Privatsphäre sein.
  1. Auch eine boulevardtypische Wort-Bild-Kombination kann eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung enthalten, wenn sich aus ihr für den verständigen Leser eine bestimmte Tatsachenbehauptung als unabweisliche Schlussfolgerung ergibt.
     
  2. Der erforderliche Bezug zwischen Erstmitteilung und Gegendarstellung ist gewahrt, wenn die Gegendarstellung ausschließlich dem objektiven Aussagegehalt der beanstandeten Veröffentlichung entgegentritt und keine darüber hinausgehenden Tatsachen richtigstellt.
     
  3. Der durch den gezielten Bildzuschnitt vermittelte Eindruck eines gemeinsamen öffentlichen Auftretens mehrerer Personen kann Gegenstand eines Gegendarstellungsanspruchs sein, wenn der Bildzuschnitt in Verbindung mit der Überschrift einen eigenständigen Tatsachengehalt vermittelt.
  1. Eine journalistische Urteilsbesprechung kann als Sprachwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt sein, wenn sie sich nicht in der Wiedergabe der Entscheidungsgründe erschöpft, sondern diese in eigener Sprache aufarbeitet, wertend einordnet und mit einer weiteren Entscheidung vergleicht.
     
  2. Eine unfreie Bearbeitung im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG liegt vor, wenn konkret identifizierbare kreative Elemente des älteren Werkes in der angegriffenen Gestaltung wiedererkennbar übernommen werden. Dies kann bei einer Urteilsbesprechung insbesondere durch die nahezu wortgleiche Übernahme eigenständiger Zusammenfassungen, Wertungen und sprachlicher Bilder geschehen; maßgeblich sind Quantität und Qualität der übernommenen Elemente in der Gesamtbetrachtung der angegriffenen Gestaltung.
     
  3. Der bloße Hinweis auf eine zuvor erschienene Berichterstattung rechtfertigt die Übernahme geschützter Passagen weder nach dem Zitatrecht noch als Quellenangabe, wenn die Passagen nicht als Zitate gekennzeichnet und nicht als Beleg für eine eigene Auseinandersetzung verwendet werden. Ist die konkrete Verletzungsform angegriffen, kann sich das Unterlassungsgebot auf den gesamten Artikel erstrecken.
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Bis zur nächsten Ausgabe!
Ihr/Euer
Michael Terhaag

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