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Juni 2015

Newsletter 6/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute melden wir uns wieder mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Dieses Mal berichten wir unter anderem darüber, warum sich Dieter Nuhr als "Hassprediger" bezeichnen lassen muss, warum man Hundehalter nicht heimlich fotografieren darf und über ein streitbares Kunstwerk in einem Möbelgeschäft.

Wenn Ihnen der Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn gerne weiter - anmelden kann man sich auf unserer Website.

Viel Spaß bei der Lektüre und einen sonnigen Sommeranfang wünschen


Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Düsseldorf

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

 

Stellenangebot
 


Bewerbungen willkommen!

Sie
wollen in unserem spannenden Spezialgebiet tätig werden und haben bereits erste Jahre Berufserfahrung gesammelt?

Idealerweise haben Sie neben Ihren rechtlichen Vorkenntnissen insbesondere auch technisches Verständnis für EDV und Internet und eine absolvierte oder geplante Fachanwaltschaft.

Wir sind ein junges, dynamisches Team und bieten Ihnen die Möglichkeit abseits der "normalen" Rechtsgebiete in einem sich im ständigen Wandel befindlichen Rechtsgebiet tätig zu werden.  

Zum Ausbau unserer Kanzlei in Düsseldorf sind wir ständig interessiert an aussagekräftigen Bewerbungen von Kollegen oder Kolleginnen mit erster Berufserfahrung.

Weitere Informationen zu Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Dieter Nuhr muss sich "Hassprediger" nennen lassen
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M., Experte für Äußerungsrecht, berichtet über ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Die Richter entschieden, dass sich der Düsseldorfer Kabarettist Dieter Nuhr als "Hassprediger" bezeichnen lassen muss. Den Beitrag können Sie hier lesen.


Ist das Kunst oder nur ein Beiwerk?
Eigentlich sind sie in jedem Katalog, auf jeder Website eines Möbelhauses zu finden: Kunstwerke an der Wand. In den meisten Fällen stehen sie nicht zum Verkauf, sondern sollen das Bild „abrunden“. Doch genau das kann zu einem rechtlichen Problem werden, wie Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. berichtet. Hier lesen Sie seinen Artikel.

Keine heimlichen Fotoaufnahmen von Hundehaltern
Wer heimlich Fotoaufnahmen von Spaziergängern macht, die ihren Hund in einem Naturschutzgebiet frei herumlaufen lassen, kann unter Umständen auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor. Wir berichten über das Urteil.

"Man weiß nie, wo die Schere ansetzt"
Der Tweet eines Grünen-Politikers während des sächsischen Landtagswahlkampfs im August 2014 sorgte für einigen Unmut. Auf seinem privaten Twitter-Account rief er zum Boykott eines Friseurs auf, weil dieser Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist. Schließlich musste sich das Oberlandesgericht Dresden mit dem Tweet befassen, berichtet Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Bei Streik darf kein Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt werden
Es wird viel gestreikt in Deutschland in diesen Tagen: Lokführer der Bahn, Arbeiter bei Amazon, Piloten der Lufthansa, Erzieherinnen in Kindertagesstätten und auch Mitarbeiter der Post legen die Arbeit nieder. Das Streikrecht als Recht zur Durchsetzung der Tarifordnung ist für Arbeitnehmer ein hohes Gut. Für die Unternehmen ist der Arbeitskampf jedoch ein großer Dorn im Auge. Druck ausüben dürfen sie jedoch nicht, berichtet Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Hier können Sie seinen Beitrag lesen.

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt große Unternehmen ab
Nicht jedem gefällt der „Gefällt mir“-Button von Facebook. Für Inhaber von Internetauftritten ist er ein beliebtes Tool, denn er führt in der Regel zu mehr Besuchern, Anregungen und kostengünstigem Marketing. Doch Datenschützer sehen die Verwendung der kleinen blauen Schaltfläche durchaus kritisch – zu den Kritikern zählt sich auch die Verbraucherzentrale NRW. Sechs große Unternehmen bekamen kürzlich Post von den Verbraucherschützern. Einen Artikel von Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. lesen Sie an dieser Stelle.

 

Interessante Urteile


GEMA-Sperrtafel auf Youtube rechtswidrig

Das Oberlandesgericht München hat die von YouTube geschalteten sogenannten GEMA-Sperrtafeln als unlauter und wettbewerbswidrig eingestuft.
(Oberlandesgericht München, Urt. v. 7. Mai 2015, Az. Az. 6 U 1211/14)

Gericht untersagt Ratingagentur schlechtes Scoring
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einer Ratingagentur untersagt, über ein Unternehmen eine schlechte Bewertung (Scoring) zu erteilen (Oberlandesgericht Frankfurt, Urt. v. 7. April 2015, Az. 24 U 82/14).

Angegriffene Kohl-Zitate bleiben verboten
Die Kohl-Zitate bleiben verboten. Das hat nun das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Der 15. Zivilsenat hat die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten des Bundeskanzlers a.D. Helmut Kohls in dem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu untersagen, in vollem Umfang zurückgewiesen (Eine Zusammenfassung der Entscheidung lesen Sie hier).

Ausstrahlungsbeschränkung für "Big Brother" unzulässig

Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hatte eine Folge von „Big Brother“, die Ereignisse im Big Brother-Haus vom Vortag und von den Morgenstunden des Ausstrahlungstages zusammenfasste, als Fernsehangebot angesehen, das geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen oder gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid auf (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 A 254/14).

Schriftliche Einwilligung bei Mitarbeiterfotos erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat sich nunmehr in zwei Entscheidungen mit Sachverhalten der Schnittstellen des Arbeitsrechts und der Neuen Medien beschäftigt, die immer wieder Gegenstand unserer Beratung sind. Im Kern geht es um die Frage, ob und unter welchen Umständen die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos durch ein Unternehmen zulässig ist (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 11. Dezember 2014 – Az.: 8 AZR 1010/13). Anmerkungen zu den beiden Entscheidungen von Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. finden Sie hier.

 

Pressespiegel

Skype verliert gegen Sky vor dem EuG - Beitrag bei Kress
Michael Terhaag, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz, nahm Stellung zu einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union: Die Richter sahen eine zu große Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Kennzeichen Skype und Sky. Den Artikel lesen Sie hier.


Abgemahnt im große Stil? - Interview im ZDF
Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M.  war live zu Gast in der Sendung "Volle Kanne" (ZDF) zum Thema "Abmahnungen". Ausschnitte des Beitrags gibt es hier.  Einen zusätzlichen Beitrag zum Nachlesen mit Zitaten von Rechtsanwalt Terhaag hat das ZDF an dieser Stelle veröffentlicht.

Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos? - Beitrag im ITRB
Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M., Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, berichtet im IT-Rechtsberater über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht. Es geht um die Frage, ob die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos durch den Arbeitgeber zulässig sind.Mehr dazu erfahren Sie hier. Über diesen Fall berichtet auch das Titelschutz Journal.

In die Röhre schauen bei Facebook - Statement im KStA

Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. hat dem Kölner Stadtanzeiger (KStA) ein Interview gegeben. Inhaltlich ging es um die neue Technik zum Upload von Facebook-Videos: „Während Links sogenannte embedded Videos erschaffen, die nach der Rechtsprechung keine Vervielfältigung darstellen, sind die hochgeladenen Videos ein klarer Urheberrechtsverstoß.“ Mehr dazu erfahren Sie hier.

Jurion: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Social-Media-Auftritt
Rechtsanwalt Peter Kaumanns LL.M. berichtet in der Ausgabe 5/2015 der "Kommunikation & Recht" über einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das Urteil behandelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Social-Media-Auftritts eines Arbeitgebers. Eine Zusammenfassung dazu ist nun bei Jurion erschienen.


Ein Bericht über den "Like"-Button in der Lebensmittel Zeitung
In der aktuellen Ausgabe der Lebensmittel Zeitung erschien ein Bericht über die Zulässigkeit des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook. Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M. wurde zu einer rechtlichen Einordnung gefragt.