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Newsletter aus 2004
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April 2004

Newsletter vom 15. April 2004

 

 

 

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
verehrte Kollegen und Kolleginnen ;-),

liebe Mandantschaft,

frische Brötchen aus dem Hause aufrecht.de, heute mit:

 

 

1. allgemeines zum Newsletter

2. neues aus der Kanzlei

3. aktuelle Beiträge unserer Anwälte

4. interessante Urteile

5. Impressum / Abmeldung

 

 

Allgemeines zum Newsletter

Zunächst danken wir herzlich für die ersten Reaktionen auf unser neues Newsletterprojekt. Sowohl die netten Anregungen als auch zahlreichen Neuanmeldungen zeigen uns, dass dieses Angebot gern angenommen wird. Gemeinsam können wir es aber sicher noch weiter verbessern...  

Wie Sie wissen, haben wir beinahe täglich Neuigkeiten auf der Site für Sie. Mittlerweile sind bei uns auf diese Weise neben den vielen sonstigen Beiträgen bereits über 900 (!) gerichtliche Entscheidungen im Volltext und speziell aus unserem Schwerpunktgebieten versammelt.

Der Newsletter soll nur ein paar Highlights der letzten vier Wochen zusammenfassen. Insbesondere urteilsmäßig haben wir ihn im Verhältnis zur letzten Ausgabe noch einmal deutlich "abgespeckt". Bitte benutzen Sie insbesondere die  Suchfunktion unserer Site oder sprechen uns einfach direkt an.

Fehlt Ihnen oder gefällt Ihnen sonst etwas, bitte lassen Sie es uns unbedingt wissen... Wir freuen uns natürlich sehr über weitere Anregungen, Kritik oder Tipps zum Newsletter. Schreiben Sie uns hierzu doch einfach eine E-Mail an newsletter@aufrecht.de

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Neues aus der Kanzlei

Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Volker Herrmann zur Veröffentlichung seines ersten Buches im Internetrecht. "Die Zwangsvollstreckung in die Domain" betritt weitgehend juristisches Neuland,  ist im April 2004 im Shaker-Verlag erschienen und kann dort auch bestellt werden. Einen kurzen Einblick in das Thema gibt es hier.


  

Natürlich versuchen wir ständig, uns und aufrecht.de für Sie zu verbessern. So haben wir insbesondere bemüht, transparenter zumachen, was für neben den online für jedermann verfügbaren Informationen als Rechtsanwälte sonst noch für Sie tun können. ;-)
Sie finden zu bestimmten Schlagworten des gewerblichen Rechtschutzes unter der Rubrik "was wir für Sie tun" einiges, das unsere Tätigkeitsgebiete und Stärken noch verständlicher macht. Hier befinden sich kurze Erläuterungen zu

 

abmahnung, domainstreit, einstweilige verfügung, geistigiges eigentum, glücksrecht, heilmittelwerberecht, jugendschutz, markenrecht, strafrecht, urheberrecht, vertragsrecht

 

um nur einige Beispiele zu nennen.

 

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Beiträge und aktuelle Entwicklungen
 

Domain-Namen sind pfändbar

Die Domains sind ein gefragtes Wirtschaftsgut. Clevere Gläubiger machen sich diesen Umstand verstärkt zu Nutzen und pfänden die wertvolle Domain ihres säumigen Schuldners. Wo der Gerichtsvollzieher nicht mehr weiter weiss, hilft diese völlig neue Art der Zwangsvollstreckung weiter.

Das Bewertungssystem - Ebay III

Das Bewertungssystem von Ebay ist in der Anonymität des Onlineauktionshauses für die Teilnehmer die einzige Möglichkeit, etwas über die Seriosität des Vertragspartners herauszufinden. Doch was tun, wenn die Bewertungen nicht den Tatsachen entsprechen? So sollen auch schon direkte Wettbewerber von konkurrierenden Anbietern Ware ersteigert haben, nur um nachher diese im Bewertungsprofil zu diskreditieren. Muss man sich damit abfinden und einen möglichen Rückgang der Kundenzahlen einfach hinnehmen?

Die Website des Apothekers

Für den Apotheker, der sich durch den Versand von Medikamenten ein größeres Geschäftsfeld eröffnen möchte, ergeben sich eine Vielzahl von Besonderheiten im Vergleich zum Onlinehandel mit herkömmlichen Waren. Allen voran aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Berufsrecht des Apothekers sind einige wichtige Grundsätze für die Gestaltung der eigenen Website und die Werbung hierfür abzuleiten.

Ja, wo laufen Sie denn? Glücksrecht V - Online auf Pferde wetten

Im Bereich Sportwetten wird, nicht zuletzt durch uns, seit Jahren viel diskutiert was geht und was nicht. Aber wie sieht das eigentlich im Bereich der Pferdewetten aus?

Vertriebler, Gewinnspielanbieter etc. aufgepasst! Neue Werberegelungen im UWG

Werbung per E-Mail ist immer verboten! Immer? Nein, immer nun doch nicht. Und in Zukunft eher immer seltener als immer öfter. Grund ist das neue UWG, das demnächst – ggf. geringfügig verändert – in Kraft treten wird. Schon heute sollten die Regelungen bei Gerichtsverfahren beachtet werden, da die Neufassung mit sofortiger Wirkung ohne Übergangszeiten in Kraft treten wird. Anstehende oder laufende Prozesse haben dann mit einer im Verfahren geänderten Rechtslage zu tun...

Spam feiert Geburtstag

Die allseits unbeliebten Spam E-Mails haben Geburtstag. Genau vor 10 Jahren verschickte eine amerikanische Anwaltskanzlei ungefragt E-Mails an zahlreiche Newsgroups. Überliefert ist, dass diese Werbung für die Kanzlei durchaus erfolgreich gewesen sein soll. Kein Wunder also, dass heute Millionen Spam-E-Mails verschickt werden und zu einer extremen Belästigung für jeden Nutzer geworden sind. Mehr zu diesem Theman und wie man sich dagegen wehren finden Sie hier, auch zum ebenfalls sehr lästigen Fax-Spamming.

Internetportale schadenersatzpflichtig ?!

Stellen Sie sich vor: Ihr Handy klingelt, und jemand macht Ihnen ein Angebot für Ihren Porsche. In einer Internet-Anzeige hätten Sie ihn aufgrund Ihrer Insolvenz als Schnäppchen für 25.000 € angeboten - er sei bereit, sofort 20.000 € zu zahlen. Nachdem sie diesen Anrufer noch kopfschüttelnd ...

"Sie haben den 20.000,- Euro - Jackpot geknackt" - Gewinnzusagen sind einklagbar - theoretisch... und praktisch?

In Sachen Gewinnzusage hat sich einigen getan. Grundsätzlich sind solche Werbeversprechen mittlerweile gerichtlich einklagbar und dies u.U. sogar dann, wenn im Kleingedruckten der Anbieter einen Rückzieher macht. Wie so häufig kommt es jedoch auf den Einzelfall und das konkrete Prospekt an...

 

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Interessante Urteile

[markenR]

http://www.aufrecht.de/index.php?id=3101Eine Likör-Praline macht noch keinen Wein - BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, I ZR 65/00

Zwar kann grundsätzlich zwischen ein markenmäßig verwendetes Zeichen die Gefahr einer Herkunftsverwechslung zu einem Unternehmenskennzeichen heraufbeschwören - und umgekehrt; der BGH sieht aber keine Gefahr zwischen der geschäftlichen Bezeichnung „Leysieffer“ für ein Confiseriegeschäft mit Niederlassungen in ganz Deutschland und der Firma „Leysieffer & Co. Nachf.“ für eine Weinhandlung in einer Weinbaugemeinde am Rhein, die ihren Wein über Handelsvertreter und über den Handel bundesweit absetzt.

keine Kennzeichnungskraft für erotikmarketing.de - LG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2004,

Kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Registrierung und Verwendung der erotikmarketing.desowie erotikmarketing.com.

Wiederholungsgefahr einer Markenverletzung entfällt nicht durch Aufgabe der Domain - LG Düsseldorf , Urteil vom 27. August 2003, Az.: 34 O 52/03

Die Wiederholungsgefahr einer Markenrechtsverletzung durch eine .info Domain wird nicht dadurch gebannt, dass die Domain vom Verletzer aufgegeben und weiterübertragen wird.

 

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[wettbewerbsR]

Krombacher Regenwaldprojekt - Ein Quadratmeter für jeden Kasten Bier - OLG Hamm, Urteil vom 18. November 2003, AZ: 4 U 105/03

Das "Krombacher Regenwaldprojekt", welches die Brauerei massiv mit dem Sympathieträger Günther Jauch beworben hatte, war nach Ansicht des OLG Hamm leider insofern wettbewerbswidrig, als statt des versprochenen Quadratmeters geschützten Regenwalds tatsächlich lediglich eine mittelbare Beziehung zwischen der Anzahl der verkauften Kästen Bier und dem Umfang der geschützten Fläche bestand...

DSL-Werbung - OLG Köln Urteil vom 21. November 2003, AZ: 6 U 100/03

Eine Internet-Zugang darf nur dann mit dem Kürzel "DSL" beworben werden, wenn sie auch tatsächlich die DSL-Technologie einsetzt oder gleiche bzw. bessere Leistungen beinhaltet. Ein satellitenestützter Zugang, der tatsächlich deutlich hinter den mit "DSL"-Zugängen erreichten Geschwindigkeiten zurückbleibt, darf daher nicht "skyDSL" genannt werden.

"Unverbindliche Preisempfehlung" und "Preisgrätsche" - OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juli 2003, AZ: 6 U 204/03

Wer seine Preise mit "unverbindlichen Preisempfehlungen" des Herstellers vergleichen will, muss darauf achten, dass diese Preise auch tatsächlich (noch) vom Hersteller empfohlen werden. Ist man sich sicher, dass eine Abmahnung des Konkurrenten nicht zutrifft, kann negative Feststellungsklage erhoben werden. Allerdings darf sich diese nur darauf stützen, dass ein von der Gegenseite bereits angemeldeter Anspruch nicht besteht.

Koppelungsangebot mit Playstation - BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, AZ: I ZR 83/01

Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, irreführende Angaben über die tatsächliche Vorratsmenge einer Angebotsware zu machen. Wer allerdings Playstations mit dem Hinweis "Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht" bewirbt, bleibt noch im Rahmen des Zulässigen.

0190 und Straßenverkehrsauskunft, - OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2003, AZ: 6 U 83/03

Die deutsche Telekom ist für die von ihrer Tochtergesellschaft im Internet veröffentlichten Einträge in Telefonbücher mit Suchsystemen (eingeschränkt) mit verantwortlich. Allerdings frühestens dann, wenn sie auf den Wettbewerbsverstoß des Eingetragenen hingewiesen worden ist. Erst dann trifft die Deutsche Telekom eine eingeschränkte Prüfungspflicht...

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[allg. internetR]

Ebay Bewertungen - LG Düsseldorf Urteil vom 18. Februar 2004, 12 0 6/04

Zur Untersagung einer Ebay-Bewertung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bedarf es nach Auffassung des erkennenden Gerichts, einer Tatsachenbehauptungen, deren Unwahrheit offensichtlich sein muss. Das Erfordernis einer offensichtlichen Rechtsverletzung in Form einer unwahren Tatsachenbehauptung ergebe sich aus einer Interessen- und Güterabwägung der Parteien, insbesondere aus dem Umstand, dass bei dem lnternetauktionhauses eBay ein spezielles Bewertungsverfahren existiere.

Löschung eines Dispute-Eintrages - OLG Nürnberg, Urteil vom 5. Juni 2001, Az.: 3 U 817/01

1. Der Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu seinen Gunsten bei der DENIC (...) e.G. gestellten Dispute-Eintrags für die Internet-Domain zu veranlassen.

2. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegenüber der Klägerin kein vorrangiges Namensrecht an dem Domain-Namen zusteht

ritter.de III , - BGH, Beschluss vom 4. März 2004, AZ: I ZR 50/03 -

Hier nun der (wohl endgültig) letzte Akt im Ritter-Spiel: Der Beklagte erhält keine Prozesskostenhilfe für das Verfahren, mit dem er sich die dritte Instanz erkämpfen möchte. Der BGH bestätigt, dass die Vorgerichte zur Entscheidung berufen waren; die Nichtzulassungsbeschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg.

Mit zwei Klicks zur Anbieterkennzeichnung - OLG München, Urteil vom 11. September 2003, AZ.: 29 U 2681/03 -

Eine Anbieterkennzeichnung die über die beiden Klicks „Kontakt“ und „Impressum“ aufgerufen werden können erfüllen die Anforderungen des Transparenzgebots nach § 6 TDG...

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Sprechen Sie uns einfach an. Erwarten Sie keine langen Wartezeiten. Ein Wartezimmer gibt es bei uns nicht. Auf E-Mails antworten wir schnell und direkt.

Bei Fragen zu einem bestimmten Beitrag oder Urteil können Sie auf "Beratung bitte" links oben auf der jeweiligen Website klicken. Oder rufen Sie einfach durch, gerne auch abends. 

 

 

 

Impressum 

Herausgeber des aufrecht.de Newsletter:

Withöft, Terhaag & Rossenhövel

Rechtsanwaltspartnerschaft

Stresemannstrasse 26

40210 Düsseldorf

http://www.aufrecht.de

E-Mail: anwalt@aufrecht.de

 

Tel: 0211 / 16 888 600

Fax: 0211 / 16 888 601

           

            Partnerschaftsregister

            AG Essen Nr. 1036

 

Verantwortlicher i.S. des MDStV:

            Rechtsanwalt

            Michael Terhaag
 

 

 

 

 

 

 

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