| | | | allgemeines | | | | Herzlich Willkommen zu Ihrem aktuellen aufrecht.de-Newsletter!
Der "Phönixorden" im Kino und "The
Deathly Hallows" (wahrscheinlich nicht nur) in den Bücherregalen.
Das Harry Potter Fieber ist erneut voll ausgebrochen... Innenminister Wolfgang Schäuble fordert hartes
Vorgehen zur Terrorbekämpfung und stellt vor diesem Hintergrund
das Grundgesetz in Frage. Verheerendes Flugzeug-Inferno in Sao Paulo
mit erschreckender Platzierung einen Tanklager unmittelbar nach
der Landebahn. Unserem monatlicher Newsletter gibt wie immer nicht
alle Ergänzungen der letzten vier Wochen wieder. Die absoluten Highlights
haben wir ihnen wie immer unten angefügt. Bitte stöbern Sie durch
unsere Site und verwenden insbesondere die verbesserte Suchfunktion
oder sprechen uns einfach direkt an, wenn Sie etwas vermissen. | | | | | | | | | | | | neues aus der Kanzlei
In Düsseldorf ist Rheinkirmes und ja, wir haben
uns, wenn auch leider nicht ganz vollzählig dort -wie in den letzten
Jahren auch- schon einmal kurz umgesehen... ;) 
So gibt es auch wieder von einigen Veröffentlichungen
des letzten Monats zu berichten, was wir gern an dieser Stelle wie
gewohnt tun: :  Liveaufritt zum Thema der Woche bei "Volle
Kanne" im ZDF "Bundesverfassungs-gericht erlaubt
Zugriff auf Kontodaten und der Schäuble-Katalog"

Interview zu "Angriff der Untoten - Haftungsrisiken für Geschäftsführer
durch IT-Schwachstellen?" im Magazin für den innovativen Mittelstand
Pro Firma.
Interview
und Kurzkommentar zu "Unendliche Geschichte - Wettbüros und
Glückspiel in NRW" in der Westfälischen Rundschau
Aktuelle
Kolumne von Rechtsanwalt Terhaag zum Thema "Kurze Verfallszeiten
für Geschenk- und Einkaufsgutscheine unzulässig!" im
Berliner Tagesspiegel
Herr
Kollege Dr. Engels war auch diesen Monat in der Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung zu lesen. Auf der zweiwöchentlich erscheinenden
Seite "Ratgeber
Computer" ging es unter anderem um das Bewertungsseiten für
Lehrer und Professoren sowie um die Datenschutz auf Internetseiten.
| | | | | | | | | | | | | | | | Beiträge und
aktuelle Entwicklungen | | | | | | | | | | | | Interessante
Urteile | | | | [markenrecht] | | | | | | | | 
| | | | [urheberrecht] Zu
den Fotos eines Fotografen im Archiv eines Verlages - BGH,
Urteil vom 14. Dezember 2006, Az.: I ZR 34/04 Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte
Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte
nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und
das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch
wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird. | PC
ausschalten schützt nicht vor missbräuchlichen Musikdownloads
- LG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.02.2007, Az.: 2-3 O 771/06
Der Anschlussinhaber haftet selbst als Störer, wenn
er anderen über eine ungesicherte WLan-Verbindung den
Download von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen
ermöglicht. Das Ausschalten des PC vor Antritt des Urlaubs
genügt als Schutzmaßnahme hiergegen nicht aus.
Es obliegt daher dem Anschlussinhaber, sich über mögliche
Rechtsverletzungen zu informieren und die vorhandenen technischen
Möglichkeiten zur Vorbeugung zu nutzen. | Datenbankschutz
für eBay bestätigt - LG Berlin, Urteil vom 22.12.05,
Az.: 16 O 743/05 Das LG Berlin bestätigt hier in weiten Teilen den unter
gleichem Aktenzeichen erlassenen Beschluss, nach dem die Datenbanken
von eBay urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk genießen. |
| | | | | | | | 
| | | | [wettbewerbsrecht] Zahlung
von Vertragsstrafe und Abmahnkosten bei Webseiten mit Abo-Fallen
- LG Darmstadt, Urteil vom 08.05.07, Az.: 12 O 532/06 Der Betreiber einer Webseite mit so genannten Abo-Fallen,
den nur versteckt auffindbaren Hinweisen auf die Kostenpflichtigkeit
wurde vom Landgericht Darmstadt zur Zahlung von Vertragsstrafen
sowie von Abmahnkosten verurteilt. | Zur
Beweislast beim Zugang des Abmahnschreibens - BGH, Beschluss
vom 21. Dezember 2006, Az.: I ZB 17/06 Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung
hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben
hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers
nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs-
und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger
die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93
ZPO... | Vergleichende
Werbung - BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az.: I ZR 166/03
Bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung können
Umsatzzuwächse von Produkten Eigenschaften dieser Waren
i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG sein. Um die Nachprüfbarkeit
der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften
nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu ermöglichen, muss der
Werbende dem durch die Werbung angesprochenen Verkehrsteilnehmer
mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich
zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um
dessen Richtigkeit beurteilen zu können. | Impressum
lediglich auf der "mich"-Seite bei eBay ausreichend
- KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az.: 5 W 116/07 Der gewerblicher Verkäufer genügt seinen fernabsatzrechtlichen
Pflichten, wenn er sein Impressum lediglich auf der "mich"-Seite
bei eBay hinterlegt. | Zur
Wettbewerbswidrigkeit einer Widerrufsbelehrung in zu kleinem
Scrollfenster - OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9. Mai
2007, Az.: 6 W 61/07 In der Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln kann, auch wenn
diese die Vertragsabwicklung betreffen, eine Wettbewerbshandlung
mit dem Ziel liegen, planmäßig den Kunden zu übervorteilen. | Zur
Unzulässigkeit des Slogans "Der beste Preis der
Stadt" - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom
24.01.07, Az.: 5 U 204/05 Im Rahmen einer Spitzenstellungsbehauptung eines - Der
beste Preis der Stadt - erwartet der Verkehr, dass sich
der Werbende zuvor über die Preisgestaltung des Produkts
bei seinen Konkurrenten sowie den Anbietern im Einzugsgebiet
informiert hat. Grundsätzlich trägt der angreifende
Konkurrent die volle Darlegungs- und Beweislast für die
Unrichtigkeit der Behauptung.... | "Websiteklau"
- Wettbewerbswidrige Übernahme trotz potentiell fehlender
Schöpungshöhe - LG Köln, Urteil vom 20.06.07,
Az.: 28 0 798/04 Für die Schutzfähigkeit eines Sprachwerks kommt
es sowohl auf seine Art als auch auf seinen Umfang an; ist
der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher
Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch
organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere
Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen
oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach
die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische
Prägung.
Beim Kopieren von Texten und Werbegrafiken kann dennoch in
Einzelfällen ein Unterlassungsanspruch aus Wettbewerbsrecht
vorliegen, auch wenn ein solcher nach dem Urheberrecht nicht
besteht...
| Nun
doch Wertersatzklausel bei eBay? - OLG Hamburg, Beschluss
vom 19.06.07, Az.: 5 W 92/07 Nach Ansicht des OLG Hamburg ist nun die Verwendung der so
genannten Wertersatzklausel bei eBay möglich. Es genüge
den Informationspflichten, wenn die Belehrung hierüber
mit Erhalt der Ware beim Verbraucher vorliege. Diese Regelungen
zur Widerrufsbelehrung im Fernabsatz seien als Spezialregelungen
zum Zeitpunkt und zur Art und Weise der Belehrung über
die Rechtsfolgen des Widerrufs anzusehen und gehen in ihrem
Anwendungsbereich § 357 Abs. 3 S. 1 BGB vor. |
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| | | [allg internetrecht]
Internet-Versteigerung
II - BGH, Urteil vom 19.04.07, Az.: I ZR 35/04 Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß
§ 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche
gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung
gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch.
Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung
des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung
in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten
ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer
eine Erstbegehungsgefahr begründet. | Die
Top-Level-Domain (TLD) ist für einen Unterlassungsanspruch
ausschlaggebend - KG Berlin, Beschluss vom 29.05.07, Az.:
5 U 153/06 Der Tschechischen Republik, vertreten durch ihre Botschaft
in Berlin, steht das Namensrecht aus § 12 BGB zur Seite.
Sie hat gegen die Inhaberin der Domain-Namen tschechische-republik.ch,
tschechische-republik.com und tschechische-republik.at einen
Unterlassungsanspruch. Bei nicht länderspezifischen Top
Level Domains könne jedoch eine Zurechnungsverwirrung
ausscheiden. | Keine
Störerhaftung eines Forenbetreibers - LG Düsseldorf,
Urteil vom 27.06.07, Az.: 12 O 343/06 Das LG Düsseldorf hat die Klage einer Gesellschaft abgewiesen,
die von einem Verlag auch die zukünftige Unterbindung
von Nutzeräußerungen verlangt hatte. Der Verlag
sei nicht als Mitstörer für die Äußerungen
der einzelnen Forumsteilnehmer haftbar, da er den ihm obliegenden
Pflichten durch die umgehende Löschung eines beanstandeten
Beitrags ausreichend nachgekommen sei. | meinprof.de
haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzung
- LG Berlin, Urteil vom 31.05.07, Az.: 27 S 2/07 Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung
aller eingestellten Beiträge - unabhängig der Kenntnis
konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter - scheidet
für den Betreiber eines Onlineportals aus. | Onlinecasinos
haben Anspruch auf Begleichung verlorener Wetteinsätze
- OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.07, Az.: 6 S 342/06 Dem Betreiber einer Internet-Spielbank steht ein Anspruch
gegen den Spieler auf Zahlung der beim Online-Spiel verlorenen
Einsätze zu. Im vorliegenden Fall hatte ein beim Land
Hessen staatlich zugelassener Online-Roulettebetreiber von
einem Teilnehmer die Zahlung von 4.000 Euro verlangt. |
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| | | | [sonstigesR] Fiktive
Lizenzgebühr für Ernst August von Hannover im Streit
gegen Lucky Strike - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil
vom 15.05.2007, Az.: 7 U 23/05 Die satirische Aufmache der Lucky Werbung mit dem Slogan:
"War das Ernst? Oder August?" verletzt das Persönlichkeitsrecht
des Namenträgers verletzen und löst fiktiven Lizenzanspruch
auslösen. Mit der Anzeige unter der Abbildung einer eingedrückten
Lucky Strike Zigarettenschachtel soll durch die Verwendung
des Vornamens und der Anspielung auf die vermeintliche Bereitschaft
des Prinzen Ernst August von Hannover zu tätlicher Auseinandersetzung
in erster Linie bei den Betrachtern Aufmerksamkeit erregt
werden. Die Anzeige kann nur ganz entfernt Gegenstand gesellschaftspolitischer
Meinungsbildung sein und keinesfalls als satirische Verarbeitung
eines Geschehens von wesentlichem öffentlichem Interesse
eingestuft werden. | Medienrechtsanwalt
durch Fotoveröffentlichung in Recht am eigenen Bild verletzt
- LG Berlin, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 27 O 1208/06 Der Rechtsanwalt ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG keine
relative Person der Zeitgeschichte und hat daher ein Anspruch
auf Unterlassung gegen die Zeitung "Die Welt". Kein
zeitgeschichtliches Ereignis stellt die Wahrnehmung seiner
beratenden Tätigkeit für prominente Mandanten dar. | Die
Bezeichnung "Russendönder" für ein Restaurant
ist von der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst -
LG Potsdam, Urteil vom 16.05.2007, Az.: 2 O 39/07 Bei dem Wort Russendöner in der Überschrift
eines Artikels in einer Zeitung handelt es sich nicht um eine
Tatsachenbehauptung, sondern um eine dem Schutz des Artikels
5 I GG unterfallende Meinungsäußerung, die einem
Widerruf nicht zugänglich ist. Dem Restaurantbesitzer
steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. | Bundesverfassungsgericht
erlaubt Zugriff auf Kontodaten - BVerfG, Urteil vom 12.Juli2007,
Az.: 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 § 93 Abs. 8 Abgabenordnung verstößt gegen
das Gebot der Normenklarheit, da er den Kreis der Behörden,
die ein Ersuchen zum Abruf von Kontostammdaten stellen können,
und die Aufgaben, denen solche Ersuchen dienen sollen, nicht
hinreichend bestimmt festlegt.
§ 24 c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG und § 93 Abs. 7 AO
sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
D.h. Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder und Sozialbetrüger
dürfen grundsätzlich überprüft werden.
Allerdings muss der Gesetzgeber teilweise noch nachbessern
und die Bedingungen präzisieren. |
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