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Januar 2019

Newsletter 1/2019


In dieser Ausgabe berichten wir unter anderem über die Haftung von Wikipedia für Falschbehauptungen, das Problem "Cybermobbing" in der Schule sowie das BGH-Urteil zum Fahrdienst Uber Black.

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Wikipedia haftet ab Kenntnis für Falschbehauptungen Dritter
Wikipedia ist heute jedem Internetnutzer ein Begriff. Die Bekannt- und Beliebtheit der Online-Enzyklopädie beruht mit Sicherheit auch auf dem Konzept, wonach ausschließlich Dritte Inhalte auf der Plattform einstellen und sich hierbei inhaltlich mal besser, leider aber auch mal schlechter, kontrollieren. Wikipedia selbst stellt dabei nur die Plattform und den Speicherplatz zur Verfügung. Dies genügt nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin jedoch für eine Haftung im Hinblick auf rechtswidrige Tatsachenbehauptungen. Rechtsanwalt Michael Terhaag berichtet über das Verfahren an dieser Stelle.

Ungewollt zum Internetstar: Cybermobbing in der Schule
An vielen Schulen ist es leider mittlerweile zum Alltag geworden: Cybermobbing. Unter dem sehr weit gefassten Begriff versteht man Beschimpfungen, Anfeindungen, Hass und Hänseleien im Netz. Was früher im Klassenzimmer blieb, wird heute über das Internet ausgetragen – auch lange nach Ende des Unterrichts. Mit nur wenigen Handgriffen sind unangenehme Fotos und Videos an große Gruppen verbreitet, über gängige Messengerdienste oder als Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Es ist ein sehr aktuelle Problem, über das Rechtsanwalt Michael Terhaag in seinem Beitrag berichtet.

BGH: Die Mietwagen-App "UBER Black" ist unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" unzulässig ist. Geklagte hatte ein Taxiunternehmer aus Berlin. Wir berichten an dieser Stelle, wie der BGH entschieden hat.

 

Interessante Urteile

Medienrecht

Bericht über DFB-Spieler mit Spitznamen „Käpt’n Knutsch“ erlaubt

Bei einer Presseveröffentlichung ist zwischen Wort- und Bildberichterstattung zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall, bei dem über den Urlaub eines Nationalspielers berichtet wird, ist die Bildveröffentlichung zu untersagen, der Text hingegen ist vom Betroffenen hinzunehmen. Die Bilder sind der räumlichen Privatsphäre zuzuordnen. Die Aufnahmen seien vom Strand aus einer Entfernung von jedenfalls 50 Metern mit einem leistungsstarken Teleobjektiv gemacht worden. Der Spieler habe sich während der Aufnahmen erkennbar in einem Moment der Entspannung befunden (OLG Köln, Urt. v. 22.11.2018, Az.: 15 U 96/18).

Facebook darf rechtswidrige Beiträge löschen
Die Löschung eines Beitrags und die Verhängung einer Zugangssperre von 30 Tagen durch Facebook sind nach den Nutzungsbedingungen vertragsgerecht und stellen jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG dar, wenn für den Betreiber die berechtigte Gefahr einer Inanspruchnahme als mittelbarer Störer oder nach dem NetzDG besteht (OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.09.2018, Az.: 4 W 63/18).

Video-Überwachung durch den Nachbarn
Eine Videoüberwachung durch den Nachbarn kann in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifen, wenn durch die betreffende Kamera nicht nur das eigene Privatgrundstück des Kamerabetreibers, sondern auch angrenzende öffentliche Bereiche erfasst werden. Die Frage, ob allein ein sogenannter „Überwachungsdruck“ einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, muss nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden (AG München, Urt. v. 22.11.2018, Az.: 213 C 15498/18).

KUG und DSGVO schließen sich nicht aus
Das „Kunsturhebergesetz“ (KUG) bleibt auch nach in Kraft treten der „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) anwendbar. Da Datenschutzregelungen als Vorfeldschutz letztlich immer die journalistische Arbeit beeinträchtigen, sind daher hier keine strengen Maßstäbe anzulegen (OLG Köln, Beschl. v. 08.10.2018, Az.: 15 U 110/18).

Wettbewerbsrecht

Verstöße gegen die DSGVO sind wettbewerbswidrig
Weder die RL 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) noch die VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) enthalten ein abgeschlossenes Sanktionssystem und stehen deshalb der Klagbefugnis von Wettbewerbern wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen. Nicht jegliche datenschutzrechtliche Norm hat marktverhaltensregelnden Charakter. Vielmehr muss die jeweilige Norm konkret darauf überprüft werden, ob gerade jene Norm eine Regelung des Marktverhaltens zum Gegenstand hat (OLG Hamburg, Urt. v. 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17). 

Domainrecht

Verwendung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de
Die Verwendung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de für einen Online-Shop eines Wiederverkäufers, der neben Markenprodukten auch mit diesen kompatible Produkte anderer Hersteller vertreibt, stellt eine Markenrechtsverletzung dar (BGH, Urt. v. 28.06.2018, Az.: I ZR 236/16).

 

Pressespiegel



Prankvideos sorgen für Aufregung - Interview im WDR

Als Prankvideos bezeichnet man Aufnahmen, bei denen sich jemand einen Scherz erlaubt,  Betroffene filmt und diese danach online zur Schau stellt. So hatten jüngst eine Gruppe Jugentlicher in einem gut besuchten Dortmunder Einkaufzentrum mittels Feuerwerkskörpern einen Müllteimer in die Luft gesprengt, dass Besucher des Zentrums offenbar einen Anschlag für möglich hielten und sich gegenseitig umrannten. Mehr als 30 Verletzte waren später zu verzeichnen. Vom WDR befragt, ordnete Rechtsanwalt Michael Terhaag das Verhalten in einem sehr kurzen Statement rechtlich ein. Hier können Sie einen Ausschnitt sehen.

Worauf man beim Online-Shopping achten sollte - Interview im ZDF
Mittlerweile gibt es auch bei Amazon Käuferschutz. Das gilt aber natürlich nur, wenn man sich auch den dortigen Zahlungstools bedient. Dasselbe gilt zum Beispiel bei PayPal mit den schon häufiger beschriebenen Restrisiken. Eine direkte (Vorab-)Überweisung ins Ausland ist aber natürlich von allen Zahlungsmodalitäten mit Abstand die gefährlichste. Rechtsanwalt Michael Terhaag war live im ZDF-Studio von "Volle Kanne" zur Thematik "eCommerce und Recht". Das Interview sehen Sie an dieser Stelle.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Amazons-Dash-Buttons sind zu intransparent; Streit um Kachelmann-Foto: Axel Springer scheitert auch in Straßburg; sowie: BGH zur Werbung einer Online-Apotheke: Preisbindung versperrt die Hintertür.