Newsletter 10/2018
Wir ziehen dieses Mal unter anderem ein Fazit nach gut einem halben Jahr Datenschutzgrundverordnung. Außerdem berichten wir über Heinos neueste Musik - aus rechtlicher Sicht - sowie über eine markenrechtliche Abmahnung, die ein Abi-Jahrgang aus Ratingen bekommen hat.
Neuigkeiten aus der KanzleiTerhaag & Partner im neuen JUVE-Handbuch 2018/2019 Die Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte wird erneut im neuen JUVE-Handbuch 2018/2019 empfohlen. Über die Empfehlung freuen wir uns natürlich sehr! Wir bedanken uns an dieser Stelle bei unseren Mandanten und Kollegen, die sich offenbar sehr positiv in den unabhängigen Interviews mit JUVE über unsere Kanzlei geäußert haben. Rechtsanwalt Christian Schwarz erhält Titel Master of Laws (LL.M.) Rechtsanwalt Christian Schwarz hat erfolgreich den den weiterbildenden Master-Studiengang „Gewerblicher Rechtsschutz" der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf absolviert. Die Urkunde wurde ihm Mitte November im Schloss Mickeln überreicht. Der LL.M. ist ein akademischer Titel, der an die Absolventen verliehen wird. Die Ausbildung innerhalb des Studiengangs „Gewerblicher Rechtsschutz" an der HHU Düsseldorf erfolgt seit vielen Jahren durch hochqualifizierte und wissenschaftlich anerkannte Praktiker. Unterrichtet und geprüft wird unter anderem in den Fachbereichen Marken-, Design-, Patent- und Wettbewerbsrecht.
Beiträge unserer RechtsanwälteDas erste halbe Jahr DSGVO - viel Rauch um Nichts?
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Interessante Urteile
Markenrecht
Schutz der Marke „Ballermann“
Selbst bei Unterstellung einer nur unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „Ballermann“ ist vor dem Hintergrund der hohen Zeichen- und Dienstleistungsähnlichkeit von einer Verwechslungsgefahr mit den angegriffenen Bezeichnungen „Ballermann Party“ auszugehen. Die Marke „Ballermann“ ist unterscheidungskräftig und somit schützenswert (OLG München, Urt. v. 27.09.2018, Az.: 6 U 1304/18).
Medienrecht
Zu-Eigen-Machen eines Facebook-Posts
Bei einer kerngleichen Zuwiderhandlung gegen die in einem Vergleich übernommene Unterlassungsverpflichtung besteht regelmäßig kein Rechtsschutzinteresse für eine Unterlassungsklage. Wird der Post eines Dritten in einem sozialen Netzwerk geteilt und mit einerzustimmenden Anmerkung ("wichtige und richtige Aktion") versehen, macht sich der Verbreiter die darin enthaltenen Äußerungen zu eigen. Juristische Personen des Privatrechts können sich nicht auf die in der Rechtsprechung zur Schmähkritik entwickelten Grundsätze berufen (OLG Dresden, Urt. v. 01.06.2018, Az.: 4 U 217/18).
Wettbewerbsrecht
Zulässigkeit eines selektiven Vertriebsmodel für Kosmetikprodukte
Markeninhaber können sich der Benutzung ihrer Marke (hier: für luxuriöse Kosmetikprodukte) auf einer Onlineplattform aus berechtigten Gründen widersetzen, wenn eine erhebliche Schädigung des guten Rufs der Marke droht und der Markeninhaber ansonsten ein strenges selektives System betreibt. In diesem Fall ist das betroffene Markenrecht infolge des mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgten erstmaligen Inverkehrbringens der Waren nicht erschöpft (OLG Hamburg, Urt. v. 21.06.2018, Az.: 3 U 151/17).
Zur Zulässigkeit des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln
Auch für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika kann es innerhalb eines selektiven Vertriebssystems zulässig sein, den Vertriebspartnern durch entsprechende Unternehmensrichtlinien den Vertrieb dieser Waren über eine bestimmte Online-Verkaufsplattform zu untersagen, um so das Produktimage und die dazu beitragende Praxis einer kundenbindenden Beratung zu wahren sowie in der Vergangenheit festgestellten und konsequent verfolgten produkt- und imageschädigenden Geschäftspraktiken einzelner Vertriebspartner vorzubeugen (OLG Hamburg, Urt. v. 22.03.2018, Az.: 3 U 250/16).
Pressespiegel
Ärger um Abi-Motto: Schüler abgemahnt - Interview im WDR
Ein Abi-Jahrgang aus Ratingen nannte eine Party „Projekt X – one last time“ und bekam Post von einem Rechtsanwalt. Die Behauptung: Die Veranstaltung würde Markenrechte seiner Mandantschaft verletzen. Über diesen Fall berichtet die "Aktuelle Stunde" (WDR) mit zwei Statements von Rechtsanwalt Michael Terhaag. Hier sehen Sie einen Ausschnitt aus dem Beitrag.
Ein halbes Jahr DSGVO - Zwischenbilanz bei "Volle Kanne" (ZDF)
Seit guten einem halben Jahr muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun beachtet werden. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat bei "Volle Kanne" (ZDF) einmal ein kurzes Fazit gezogen. Das Interview sehen Sie hier.
Droht das Ende von YouTube? - Interview bei "Volle Kanne" (ZDF)
YouTube-Chefin Susan Wojcicki hatte jüngst Anbieter von Videoinhalten auf der Plattform mit drastischen Worten dazu aufgerufen, in der Debatte um die EU-Urheberrechtsreform gegen mögliche Upload-Filter zu protestieren. Die Sorgen von YouTubern, Bloggern und auch Influencern von anderen Social Media Plattformen sind groß und aus Sicht von Rechtsanwalt Michael Terhaag nicht völlig unbegründet. Das Interview sehen Sie hier.
YouTube-Upload-Filter bereitet Sorgen - Interview im WDR
Viele YouTuber bangen um ihre Existenz wegen drohender Uploadfilter durch die neue europäischen Urheberrechtsreform. Rechtsanwalt Michael Terhaag äußerte seine Bedenken gegen einen Uploadfilter in der "Aktuellen Stunde" (WDR). Einen Ausschnitt sehen Sie hier.
Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: Zur Schadensschätzung können verkehrsübliche Entgeltsätze für legale Downloadangebote im Internet herangezogen werden; Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH: Kein urheberrechtlicher Schutz für schlichte militärische Lageberichte; sowie: Löschung der Marke "Spinning" erfolgte zu Unrecht.