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September/Oktober 2018

Newsletter 9/2018

Wir berichten dieses Mal unter anderem über eine Plattform, über die Schüler ihre Lehrer anschwärzen können sowie über das BGH-Verfahren zu "Uber Black". Außerdem analysieren wir ausführlich das jüngste BGH-Urteil in Sachen Jameda.

 

Neuigkeiten aus der Kanzlei

Terhaag & Partner unter den Top-Kanzleien bei der WiWo

Wir freuen uns sehr! Unsere Kanzlei wurde im aktuellen Ranking der Wirtschaftswoche von Top-Kanzleien in der Kategorie „Top Kanzlei-Teams für den Bereich IT-Recht“ empfohlen. Mehr Informationen zum Ranking und der Ermittlung finden Sie in einem Bericht der Wirtschaftswoche - hier können Sie ihn lesen.

Vortrag beim Verband evangelischer Krankenhäuser
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann informierte bei der Mitgliederversammlung des Verbandes evangelischer Krankenhäuer in Mülheim über die Möglichkeiten sich gegen falsche und schmähende Bewertungen auf Portalen wie Jameda, Klinikbewertungen oder Sanego zu erwehren. Dabei stellte er den Mitgliedern insbesondere auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema vor.

 

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Bundesgerichtshof: Jameda muss Ärzte-Profil löschen
Der BGH hat entschieden, dass eine Ärztin Anspruch auf Löschung ihres Profils beim Bewertungsportal Jameda hat. Das Urteil ist richtungsweisend und durchaus eine Überraschung – noch vor wenigen Jahren entschied der BGH anders. Eine Analyse von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann - hier können Sie sie lesen.

Ist das Wahlkampf oder kann das weg?
Wir haben zum Thema Wahlkampf und Recht schon des Öfteren berichtet. Es ging etwa um Namensrechte, Musik auf Wahlkampfveranstaltungen, die Meinungsfreiheit oder um "Fake-News" als Mittel im Wahlkampf. Eins ist klar: Auch im Wahlkampf ist nicht alles erlaubt. Eine Partei versucht es nun mit einem "Lehrer-Pranger": Über eine Plattform im Internet können Schüler ihre Lehrkräfte anschwärzen. Rechtsanwalt Michael Terhaag hat sich in seinem Beitrag mit dem Angebot befasst.

BGH verhandelt über Taxi-Konkurrent UBER
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der mobilen App „UBER Black“. Über diese können sich Fahrgäste einen Mietwagen mit Fahrer bestellen. Ein Taxiunternehmer klagte dagegen. Eine Entscheidung soll im Dezember verkündert werden. Wir berichten über den Zwischenstand.

 

Interessante Urteile

Markenrecht

"Otto" gegen "Ottos Burger" - Eine Markenrechtsverletzung?
Das wohl im Fernabsatzhandel (Versandhandel) mit Nonfood-Artikeln, insbesondere Bekleidung, überragend bekannte Kennzeichen „Otto“, ist nicht mit der für Restaurants eingetragenen Marke „Otto’s Burger“ hinreichend verwechslungsfähig (LG Hamburg, Urt. v. 10.07.2018, Az.: 406 HKO 27/18). 

Wettbewerbsrecht
 

Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort

Es stellt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar, wenn ein Handwerker mit Leistungen für einen Ort wirbt, in welchem er nicht tätig ist und auch keine Niederlassung in der näheren Umgebung unterhält. Die Erwartungshaltung bei Beauftragung eines Handwerksbetriebes gehe nämlich regelmäßig dahin, dass die erforderlichen Arbeiten vom Handwerker selbst ausgeführt und nicht an Subunternehmer vergeben werden (LG Darmstadt, Urt. v. 25.05.2018, Az.: 14 O 43/17).

Unbefugte Verwertung eines Betriebsgeheimnisses
Liegen einem ausgeschiedenen Mitarbeiter während der Beschäftigungszeit angefertigte schriftliche Unterlagen - beispielsweise in Form privater Aufzeichnungen oder in Form einer auf dem privaten Computer abgespeicherten Datei - vor und entnimmt er ihnen ein Betriebsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers, verschafft er sich damit dieses Geheimnis auch dann unbefugt im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, das als Verletzung des Betriebsgeheimnisses beanstandete Verhalten ohne Nutzung dieser Unterlagen vorzunehmen (BGH, Urt. v. 22.03.2018, Az.: I ZR 118 /16).

Medienrecht

Anspruch auf Wiederveröffentlichung eines Beitrags bei Facebook?
Facebook muss einen unsachlichen oder beleidigenden Kommentar eines Users nicht wieder veröffentlichen. Ein entsprechender Passus in den AGB des Portals ist rechtmäßig (LG Heidelberg, Urt. v. 28.08.2018, Az.: 1 O 71/18).

Darstellung eines Kunden im Firmenvideo
Die Veröffentlichung eines Videos im Internet, in welchem eine Kundin zu erkennen ist, stellt sich sowohl unter Zugrundelegung des Maßstabs des § 22 KUG i.V.m. Art. 85 Abs. 1 DSGVO als auch unter Zugrundelegung des Maßstabs von Art. 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO als unzulässig dar, da die Kundin in die Veröffentlichung ihres Bildnisses nicht eingewilligt hat (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18).

Sektenvorwurf ist eine freie Meinungsäußerung
Der an Kunden eines Unternehmens gerichtete Hinweis auf mediale Berichterstattung bezüglich der Sekteneigenschaft der hinter ihm stehenden Personengruppe unter Verlinkung auf diese Berichterstattung stellt weder einen Eingriff in dessen sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen noch in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 28.06.2018, Az.: 16 U 105/17).


Pressespiegel


Die Klingelschilder und der Datenschutz - WDR berichtet
Müssen Vermieter bald die Namen von den Klingelschildern abnehmen? Ein Fall aus Wien macht gerade die Runde. Schuld daran soll die neue Datenschutzgrundverordnung sein. Die "Aktuelle Stunde" (WDR) berichtet darüber - mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag. Einen Ausschnitt des Berichts gibt es hier.

EuGH zum Filesharing und DSGVO bei Klingeln - Interview im ZDF
Ein Doppelpack bei "Volle Kanne" (ZDF) mit Rechtsanwalt Michael Terhaag. Zwei Themen standen bei seinem letzten Besuch auf der Agenda: Was geht vor - der Schutz der Familie oder der Schutz des Eigentums? Der EuGH entscheidet zum Filesharing. Außerdem: Verstoße ich als Vermieter gegen Datenschutzrecht, wenn ich die vollständigen Namen meiner Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen klebe oder diese Schilder nun da belasse? Das Interview können Sie hier noch einmal ansehen.

Wie weit darf Werbung gehen? - Apotheke AdHoc berichtet
Eine Versandapotheke bildet auf einem Werbeplakat Produkte von einem Pharmakonzern ab. Ist das erlaubt? Damit beschäftigt sich ein Beitrag bei Apotheke AdHoc - mit Einschätzungen von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann: „Im Regelfall dürfen die Marken nur dann verwendet werden, wenn der Markeninhaber einverstanden ist oder das Produkt zum Verkauf angeboten oder beworben wird. Das nennt man dann markenrechtliche Erschöpfung." Den gesamten Artikel finden Sie hier.

EuGH entscheidet zum Filesharing - Zitate im Tagesspiegel
Was hat Vorrang das Eigentumsrecht der Musikindustrie oder Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens? Keines von beiden, sagt der EuGH in Luxemburg. Der Tagesspiegel berichtet darüber und hat sich eine Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Terhaag geholt. Den Artikel finden Sie hier.

Aktuelle Fachbeiträge im IP-Rechtsberater
Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet dieses Mal über folgende Themen im IP-Rechtsberater: DSGVO-Einwilligung muss Unternehmer nachweisen (LG Frankfurt); BGH zur Reichweite der Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt; sowie: EuGH zum Online-Verkauf - wann liegt eine Geschäftspraxis vor?