Newsletter 9/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute melden wir uns wieder mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Wir berichten dieses Mal über unzulässige Lockvogelangebote, Sexting als gefährlicher Trend sowie Bikinifotos am Strand von Mallorca.
Wenn Ihnen der Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn gerne weiter - anmelden kann man sich auf unserer Website.
Viel Spaß bei der Lektüre und einen schönen Start in den Herbst
wünschen
Terhaag & Partner Rechtsanwälte
Düsseldorf
Neuigkeiten aus der Kanzlei
Beiträge unserer Rechtsanwälte |
Keine Meinungsfreiheit bei fremdenfeindlichen Äußerungen
Man liest sie in diesen Tagen leider immer wieder: Böse, hetzende Äußerungen insbesondere gegen Flüchtlinge. Vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co. werden sie verbreitet. Viele dieser „Autoren“ berufen sich gerne auf die Meinungsfreiheit. Doch viele dieser Hassbotschaften sind davon nicht gedeckt. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Sommer, Sonne, Strand und BGH
In einer großen deutschen Boulevardzeitung sowie online erschien im Mai 2012 ein Artikel über einen Raubüberfall. Ein bekannter Bundesliga-Fußballer war am „Ballermann“ (El Arenal) auf der Ferieninsel Mallorca überfallen worden. Am Ende musste der Bundesgerichtshof über die Fotoveröffentlichung entscheiden. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet in einem aktuellen Beitrag.
Intimfotos im Netz - "Sexting" ist kein harmloser Spaß
Es kann ganz schnell gehen, aber weitreichende Folgen haben: das Versenden eines Fotos. Täglich werden abertausende Fotos von Smartphone zu Smartphone geschickt. Oft sind es harmlose Schnappschüsse. Doch immer wieder sind auch Intimfotos im Umlauf. Bestimmt sind sie meist nur für einen Empfänger. Doch genau der bringt das Nacktfoto später in den Umlauf. Der Schaden ist innerhalb von Sekunden angerichtet, berichtetRechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Unlautere Angebote: Den Lockvogel richtig abschießen
Da steht man nun im Elektrofachmarkt, den Werbeprospekt noch in der Hand und möchte ein Schnäppchen schlagen. Doch das Top-Angebot ist weg. Dabei wurde es erst jüngst beworben. Mancher Kunde stapft wütend aus dem Geschäft, andere kaufen schließlich doch zum höheren Preis. Und das ist oft auch so gewollt. Doch erlaubt ist es nicht, berichtet Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. in seinem Beitrag.
Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille kann unzulässig sein
Ein Optiker warb in einem Flyer dafür, dass seine Kunden beim Kauf einer neuen Brille mit sogenannten „Premiumgläsern“ eine kostenlose Zweitbrille im Wert von 89 Euro erhielten. Dagegen klagte die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“. Sie hielt die Werbung für eine unzulässige Täuschung. Am Ende musste der BGH entscheiden, berichtetRechtsanwalt Dr. Volker Herrmann.
Das Stoffmuster und der Schuh - kurioses Urteil im Moderecht
Eine interessante und in vielen Punkten durchaus sehr kuriose Entscheidung verkündete kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt. Geklagt hatte ein Unternehmen, das Stoffmuster herstellt. Die Klägerin sah im Verkauf eines Schuhs seine Rechte verletzt und machte unter anderem Unterlassungsansprüche geltend. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet über dieses Urteil.
Das Problem mit den Rabattcoupons der Konkurrenz
Eine deutsche Drogeriekette warb mit dem Slogan „10 % Rabatt-Coupons von (…) und (…) können Sie jetzt in ihrer (…)-Filiale einlösen“. Dagegen zog ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor Gericht. Er sah darin eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern. Nun musste das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet über die Entscheidung.
Interessante Urteile
Presserecht
Keine Veröffentlichung von Bikini-Fotos neben Prominenten
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob die Veröffentlichung eines Bildes, das eine Frau im Bikini zeigt, die sich zufällig in der Nähe eines prominenten Fußballers aufhält, rechtmäßig ist oder ob bereits ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt (BGH, Urteil vom 21. April 2015, Az.: VI ZR 245/14).
Designrecht
Zum Markenschutz eines Schachbrettmusters auf Handtaschen
Bei einem Schachbrettmuster handelt es sich um ein alltägliches, aus sehr einfachen Elementen zusammengesetztes Standardmuster, welches der Verbraucher auch als solches wahrnimmt. Eine solche Marke besitzt zudem keine originäre Unterscheidungskraft (EuG, Urteil vom 21. April 2015; Az.: T-359/12).
Wettbewerbsrecht
Werbeblocker verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht I
In dem Vertrieb eines Werbeblockers ist weder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen das Urheber- oder Kartellrecht zu sehen. Es muss insbesondere berücksichtigt werden, dass es sich um eine nur mittelbare Blockade von Werbung handelt, und dass diese Blockade letztlich auf einer selbständigen Entscheidung des Nutzers beruht (LG München I, Urteil vom 27. Mai 2015, Az. 37 O 11673/14).
Werbeblocker verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht II
Ähnlich wie das Landgericht München I entschied nahezu zeitgleich auch das Landgericht Hamburg. Auch die norddeutschen Richter sahen in dem Vertrieb eines Werbeblockers keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (LG Hamburg, Urteil vom 21. April 2015, Az.: 416 HKO 159/14).
Brauerei darf Bier nicht mit "bekömmlich" bewerben
In dem Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei um die Zulässigkeit der Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das von der Brauerei angebotene Bier hat die 2. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Ravensburg ihr Urteil verkündet (Zusammenfassung des Urteils).
Pressespiegel
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