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Anhörung des Betriebsrats

Anhörung des Betriebsrats

Besteht nach dem Betriebsverfassungsgesetz in einem Unternehmen ein Betriebsrat, ist dieser vor jeder Kündigunganzuhören. Er ist über die Einzelheiten der Kündigung, insbesondere über die Person, den Grund, die Art, die Frist,  zu unterrichten. Einen Einblick in die vollständige Personalakte erhält der Betriebsrat hingegen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht DüsseldorfDer Betriebsratmuss der vorgelegten Kündigung innerhalb von einer Woche widersprechen. Tut er das nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Wird der Betriebsrat erst gar nicht angehört, ist die Kündigung ohnehin unwirksam.

In der Praxis zeigt sich, dass diese obligatorische Anhörung häufig nicht oder nur sehr nachlässig durchgeführt wird. Ein Arbeitnehmer sollte daher grundsätzlich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsratesbestreiten. Der Arbeitgeber muss dann in jedem Fall das Gegenteil beweisen.

Für Arbeitgeber gilt, diesen Schritt der Anhörung des Betriebsrates gewissenhaft durchzuführen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Haben Sie weitere Fragen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.