×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
Arbeitsrecht
/
Wichtige Fachbegriffe im Arbeitsrecht
/
betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist zunächst ein betriebsbedingter Kündigungsgrund erforderlich.

Dieser kann sowohl aus innerbetrieblichen als auch aus außerbetrieblichenUmständen bestehen.

Innerbetriebliche Umstände sind Umstrukturierungen, Rationalisierungen, etc. durch den Arbeitgeber selbst. Außerbetriebliche Umstände hingegen erfassen Umsatz- und Auftragsrückgänge, etc., auf die der Arbeitgeber keinen unmittelbaren Einfluss hat.

Da es sich hier um nicht vollumfänglich nachzuprüfende interne Unternehmensentscheidungen und- vorgänge handelt, kann das Gericht und auch der Arbeitnehmer die Einzelheiten oftmals nicht nachprüfen. Aus diesem Grund besteht für den Arbeitgeber oftmals eine höhere Beweislast dafür, dass das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer tatsächlich entfallen ist.

Grundsätzlich ist es für Unternehmen nicht ratsam, ihre betriebsbedingte Kündigung auf außerbetriebliche Umstände zu beziehen, da hier erhebliche Nachweise seitens des Arbeitgebers geführt werden müssen, dass nur in exakt dem Unfang Arbeitsplätze abgebaut wurden, wie es die entsprechenden Umsatzrückgänge erforderten. Der kleinste Fehler kann hier bereits zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Für Arbeitnehmer ist dies indes der dankbarere Weg des womöglich folgenden Prozessverlaufs.

In jedem Fall sollte eine eingehende Prüfung erfolgen, um insbesondere das Prozess- und Kostenrisiko fachgerecht beurteilen zu können.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstversändlich gerne zur Verfügung.