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Lohn

Lohn /Vergütung

Welche Lohnansprüche hat der Arbeitnehmer? Was muss der Arbeitgeber beachten?

Der Anspruch auf Vergütung des Arbeitnehmers ergibt sich zu Allererst aus dem Arbeitsvertrag.  Dieser kann schriftlich wie mündlich geschlossen werden. Die Beweislast trifft bei einer überdurchschnittlichen Vergütung den Arbeitnehmer. Kann dieses nicht nachgewiesen werden,  ist von einer üblichen Vergütung auszugehen. Diese Frage stellt sich verständlicherweise oft bei mündlichen Verträgen, da die Parteien gerade hier häufig nichts nachweisen können. In den seltensten Fällen gibt es hier Zeugen.

Der Arbeitsvertrag ist jedoch nicht allein für die Zahlungspflicht des Arbeitgebers maßgeblich. Auch ergänzende Absprachen, wie Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, kommen in Betracht. Solche Zusatzleistungen können nach wiederholter und vorbehaltloser Auszahlung auch ohne schriftliche Vereinbarung eingefordert werden, sogenannte „betriebliche Übung“.

Fällt der Arbeitnehmer unter einen Tarifvertrag, kann auch dieser für die Bestimmung des Gehalts maßgeblich sein.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint?

Es gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“, von dem es jedoch viele Ausnahmen gilt. Dies gilt beispielsweise für Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder persönliche Verhinderung. Unter Letzteres fällt zum Beispiel Folgendes:

  • Heirat des Arbeitnehmers
  • Umzug des Arbeitnehmers
  • Beerdigung eines nahen Angehörigen des Arbeitnehmers
  • Gang zur Behörde
  • Zeugenaussage vor Gericht
  • Betreuung eines kranken Kindes des Arbeitnehmers (unter 8 Jahre alt, ärztliches Attest und Bestätigung von fehlenden Alternativ-Betreuungspersonen)

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird?

Das erste und einfachste Mittel ist die Zurückbehaltung der eigenen Leistung, nämlich der Arbeitskraft. Der Arbeitnehmer kann unter Umständen nach einem klärenden Gespräch und Anzeige der Nichtzahlung an den Arbeitgeber der Arbeit fernbleiben. Hier spiegelt sich die Gegenseitigkeit des Arbeitsverhältnisses wieder. Ohne Arbeit kein Lohn aber ohne Lohn auch keine Arbeit. Gleich Pflichten und folglich gleiche Rechte.

Hat der Arbeitgeber für Arbeit zu sorgen?

Ja, das Betriebs- und Wirtschaftsrisiko, dass keine Arbeit anfällt, trägt der Arbeitgeber. Kommt der Arbeitnehmer also zur Arbeit und gibt es nichts zu tun, erhält er dennoch sein Gehalt.

Wann erhält der Arbeitnehmer kein Gehalt, wenn er nicht gearbeitet hat?

Auch wenn ausnahmsweise das Gehalt bei Nichtarbeit weitergezahlt werden muss, gilt dies nicht immer. Die wichtigsten Fälle sind zum Beispiel:

  • die Beteiligung an einem Streik
  • das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit
  • die grundlose Arbeitsverweigerung
  • der Arbeitnehmer kommt durch allgemeine Umstände zu spät zur Arbeit. (Wegerisiko)

Bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.