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Überstunden

Überstunden / Überstundenabgeltung

In der heutigen Zeit werden Überstunden als selbstverständlich angesehen. Ob dies jedoch rechtlich zulässig ist, bemisst sich an den einschlägigen Vorschriften im Arbeitsrecht. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Leistung von Überstunden, da diese nicht von der arbeitsvertraglichen Pflicht erfasst sind.

In der Regel muss es also für Überstunden Sondervereinbarungen geben, denen der Arbeitnehmer zugestimmt hat oder es muss eine Notsituation, wie z.B. Brand, Überschwemmung, vorliegen, bei der es um die Existenz des Betriebs geht.

Die Regelung der Arbeitszeiten an sich kann der Arbeitgeber hingegen im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen. Will er z.B. die Bürozeiten verlängern und teilt er dafür die Arbeitnehmer in Schichten ein, um keine Überstunden zu verlangen, ist dies rechtlich zulässig. Er muss bei den Schichteinteilungen allerdings die besonderen privaten und familiären Belange der Arbeitnehmer berücksichtigen.

Haben Sie weitere Fragen, insbesondere zur vertraglichen Ausgestaltung von Überstundenregelungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.