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Internetrecht

Unter dem Begriff des Internetrechts werden viele Bereiche zusammengefasst. Viele unterschiedliche Gesetze aus dem Bereich des gewerblichen Rechtschutzes sowie des Urheber- und Medienrechts spielen hier oft zusammen.

Häufige Fälle das Internetrechts sind Streitigkeiten um Domains. So kommt es immer wieder vor, dass sich Parteien um Domainnamen streiten. So kommt es zu Auseinandersetzungen aus dem Marken- und Namensrecht. Auch gibt es immer wieder unzulässige Fälle vom sog. Domaingrabbing, also einer Registrierung einer Vielzahl freier Domains. Dies ist nicht per se unzulässig. Jedoch gibt es Personen, welche ganz bewusst Domains bekannter Marken, Namen oder Firmen besetzen, um diese gewinnbringend an den Rechteinhaber zu verkaufen (sog. Cybersquatting). Solche Handlungen findet man ebenfalls bei der Sicherung von Social-Media-Accounts.

Ebenso sind im Wege des Internetrechts verschiedene Vorschriften zu beachten, welche Anbietern sowie Nutzern bestimmte Pflichten auferlegen und Rechte einräumen. So müssen kommerzielle Websites und Social-Media-Angebote (z.B. bei Instagram, Facebook, YouTube) bestimmte Pflichtangaben tätigen. Dazu gehört insbesondere die Veröffentlichung eines vollständigen Impressums oder einer Datenschutzerklärung. Online-Shops und eCommerce-Anbieter, welche Angebote an Verbraucher richten, müssen die Vorgaben des Fernabsatzrechts (z.B. Widerrufsrecht) einhalten. Auch die Einhaltung des Jugendschutzes kann, je nach Angebot, für die Betreiber verpflichtend sein.

Im Internet kommt es, insbesondere auf den sozialen Netzwerken, immer wieder zu Rechtsverletzungen durch Äußerungen oder der Verbreitung von Bild-, Ton- und Videomaterial. Dies kann dann urheberrechtlich problematisch sein, wenn fremde Werke verbreitet werden. Auch können Beiträge das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Unternehmerpersönlichkeitsrecht von Dritten verletzen (z.B. negative Bewertungen, Kommentare, Verbreitung von Bildnissen). Bestimmte Handlungen können sogar strafrechtlich relevant sein (z.B. Hatespeech, Cybermobbing, Veröffentlichung von Intimfotos).

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst im Internetrecht zum Beispiel:

  • Begleitung von Domainstreitigkeiten (z.B. Domaingrabbing / Cybersquatting; Namensanmaßung; Vertipperdomains; Markenrechtsverletzungen)
  • Beratung zum Verkauf oder Kauf von Domains (z.B. Gestaltung und Prüfung von Verträgen) sowie zur Domainregistrierung
  • Hilfestellung zur rechtssicheren Gestaltung von Webangeboten (z.B. Website, Shops / eCommerce, Social-Media-Angebot, Affiliate-Marketing)
  • Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträgen (z.B. Social-Media-Kampagne)
  • Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt im Internet (z.B. Hatespeech, Cybermobbing, Shitstorm)
  • Reputationsmanagement (z.B. Rechtsdurchsetzung gegen negative Bewertungen)
  • Beratung zum Jugendschutz, zum Datenschutz (DSGVO) sowie zum Telemedien- und Rundfunkrecht
  • Beratung zum Influencer-Marketing (z.B. Akteure und Unternehmen)
  • Beratung zu webtypischen Fragen des Marken-, Urheber-, Telemedien- und Wettbewerbsrechts (z.B. Werberecht, Bild- und Persönlichkeitsrechte, Widerrufsrecht, Impressumspflicht, Kennzeichenrechte)
  • Prozessführung (z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung und/oder Klage)

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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