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Designrecht

Das Designrecht oder Geschmacksmusterrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht. Es ermächtigt den Berechtigten allein, sein Design zu verwenden und die Nutzung anderen zu verbieten. Von der Untersagung umfasst ist insbesondere das Herstellen, Inverkehrbringen und Anbieten eines (nachgeahmten) Designs. Umfasst vom Designschutz sind zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsformen oder Teile davon. Insbesondere in folgenden Bereichen spielt das Designrecht eine große Rolle: Mode und Fashion, Produktgestaltungen, Verpackungsdesign.

Ansprüche der Designer können nach dem nationalen DesignG oder der europäischen Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) bestehen. Ein scharfes Schwert im Designrecht ist im Falle einer Nachahmung ist auch der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach § 4 UWG. Auch können Ansprüche nach dem Urheberrecht bestehen.  

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst im Designrecht zum Beispiel:

  • Beratung zum Schutz und der Verteidigung von Designs
  • Rechtsdurchsetzung bei Verletzungen (z.B. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) gegen das Designrecht und des Geschmacksmusterrecht
  • Verteidigung gegen behauptete Designverstöße
  • Anmeldung von Designs bei den zuständigen Ämtern (DPMA; EUIPO)