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Markenrecht

Dem Markenschutz kommt eine entscheidende wirtschaftliche Bedeutung zu, denn insbesondere die Marke entscheidet, ob andere Konkurrenten unter der gleichen Bezeichnung ein Alternativprodukt anbieten dürfen oder nicht. Das Markenrecht wird dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet. Der Marke kommt auch deshalb eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu, weil das Recht an ihr übertragbar oder lizenzierbar ist. Als Marke können zum Beispiel Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, Klangmarken, Farbmarken und dreidimensionale Marken geschützt werden

Ein Schutz nach dem deutschen Markengesetz ist auf drei verschiedenen Wegen zu erreichen. Der sicherste Weg ist die Eintragung der Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Darüber hinaus wird Markenschutz erlangt durch Verwendung einer Waren- oder Dienstleistungsbezeichnung mit Verkehrsgeltung oder durch Benutzung einer Geschäftsbezeichnung. Schließlich greift der Markenschutz auch bei notorisch bekannten Marken, ohne dass hierfür weitere Anforderungen erforderlich wären.

Soll der Schutz über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Neben der Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt nehmen wir natürlich auch die Anmeldung Ihrer Marke als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) vor. Dadurch erlang Ihre Marke mit einer Anmeldung den vollwertigen Schutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zudem können wir Ihre Marke als international registrierte Marke in zahlreichen Ländern außerhalb der EU anmelden, ohne dass es der Einschaltung eines zusätzlichen Anwalts in dem jeweiligen Land bedarf.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst im Markenrecht insbesondere:

Unsere Rechtsanwälte beraten und betreuen Sie selbstverständlich gerne in allen Belangen des Markenrechts. Dazu zählen ganz besonders:

Aber selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit potentiellen Markenverletzern, zum Beispiel:

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