×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
themen
/
Abmahnung, Strafanzeige oder Ermittlungsverfahren wegen Filesharing oder Nutzung einer Tauschbörse?

Sie benötigen Hilfe von einem spezialisierten Anwalt?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Nutzung einer Tauschbörse, also wegen des so genannten Filesharing erhalten? Sie benötigen deswegen Unterstützung durch einen Rechtsanwalt?

Oder hat Sie die Staatsanwalt mit einer Vorladung zu einer Vernehmung gebeten, weil eine Strafanzeige gegen Sie erstattet wurde und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft? Nun benötigen Sie Hilfe von einem spezialisierten Anwalt?

In solchen Fällen helfen wir Ihnen natürlich gerne. Nutzen Sie hierzu unsere Online-Kontaktmöglichkeit:

 

Oder kontaktieren Sie uns <link kontakt.html _top external-link-new-window einen externen link in einem neuen>telefonisch oder per E-Mail!

 

Im Folgenden haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, die zwar keine vollwertige anwaltliche Beratung ersetzen können, Ihnen aber möglicherwiese schon einmal einen groben Überblick geben können:

Beiträge unserer Rechtsanwälte


Haftet Papa für mich mit? - Abmahnung wegen Filesharing über den Internetanschluss des Familienoberhaupts

Urheberrecht – Tauschbörsen im Visier der Fahnder

Tauschbörsen und Urheberrecht

 

Urteile


Haftung der Anschlussinhabers für minderjährige oder volljährige Kinder

Haftung der Eltern für Filesharing der Kinder - LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.06, Az.: 308 O 139/06

Internet-Anschlussinhaber haftet nicht für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder - LG Mannheim, Urteil vom 4.08.2006 - Az. 7 O 76/06

Prüfungspflichten beim Filesharing - LG Mannheim, Urteil vom 30.01.07, Az.: 2 O 71/06

Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern - OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.07, Az.: 11 W 58/07 

Haftung für offene W-Lan Netze

Störerhaftung bei offenem WLAN - LG Hamburg, Urteil vom 26.07.06, Az.: 308 O 407/06

Sonstige Urteile zur Störerhaftung

Anschlussinhaber (Arbeitgeber) haftet nicht für die Urhebrrechtsverstöße eines Mitarbeiters - LG München, Urteil vom 4.10.07, Az.: 7 O 2827/07