Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen.
Voraussetzung für den Erwerb des Titels ist der Nachweis von besonderen theoretischen Kenntnissen sowie von praktischer Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Erforderlich ist hierfür zunächst der Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten sechs Jahre mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig war.
Der Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse kann durch die Teilnahme an fachspezifischen Lehrgängen erbracht werden, die mindestens 120 Stunden umfassen müssen. Darüber hinaus sind in diesem Rahmen auch schriftliche Leistungskontrollen (Klausuren) von insgesamt mindestens 15 Zeitstunden erfolgreich zu bewältigen.
Neben den theoretischen Kenntnissen kommt es ganz maßgeblich aber vor allem auch auf die praktischen Erfahrungen des Fachanwalts an. Der Erwerb des Titels setzt insofern voraus, dass der Antragsteller eine bestimmte Anzahl an einschlägigen Rechtsfällen in seiner anwaltlichen Praxis bearbeitet hat. Die geforderte Anzahl an Fällen variiert je nach Rechtsgebiet. Für den Fachanwalt IT sind derzeit 50 bearbeitete Fälle nötig, für den Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz sind es sogar derer 80.
Die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts müssen auch nach Erwerb des Titels regelmäßig nachgewiesen werden. Dies setzt eine jährliche Fortbildung auf dem Gebiet des Fachanwaltstitels voraus. Dies kann durch die Teilnahme an fachspezifischen Seminaren von mindestens 10 Stunden pro Jahr oder aber durch wissenschaftliche Publikationen erfolgen.
Unsere Kanzlei verfügt aktuell drei Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz sowie deren zwei für IT-Recht (Informationstechnologierecht) und zwei Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.