Urteile zum Thema "Arbeitsrecht"
Der IT Bereich hat seit vielen Jahren längst Einzug ins Arbeitsrecht gefunden. Hierbei erspart es zum Beispiel viel Ärger, so früh wie möglich die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern genau und schriftlich zu regeln.
Wichtig ist, das der Betriebsinhaber durchaus für das Treiben der Mitarbeiter im Internet verantwortlich gemacht werden kann und die Mitarbeiter auch den Ruf des Unternehmens unmitelbar gefährden können, wenn sie im Internet unter der IP-Adresse des Unternehmens problematische Sites ansurfen oder im Web2.0 Inhalte einstellen.
Es sollte möglichst transparent geregelt werden, wie lange welche Inhalte gespeichert werden, welche Auswertungen des Datenverkehrs getätigt werden und was alles wie überprüft wird. Dabei ist auch zu bedenken, dass derartige Maßnahmen der Zustimmung des Betriebsrates und oder der Betroffenen bedürfen. Datenschutzrechtliche Aspekte spielen hier eine Große Rollen.