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Verfassungsbeschwerde gegen Spickmich-Urteile gescheitert - BVerfG, Beschluss vom 16. August 2010, Az.: 1 BvR 1750/09

Leitsätzliches

Eine Entscheidung über die diversen Spickmich-Entscheidungen zur Beurteilung von Lehrern in Internetforen wird durch das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Vgl. auch www.aufrecht.de/5531.html


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
BESCHLUSS

Aktenzeichen:1 BvR 1750/09
Entscheidung vom 16. August 2010

In dem Verfahren

über die Verfassungsbeschwerde

der Frau ...

gegen

a) das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08-,

b) das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 3. Juli 2008 - 15 U 43/08-,

c) das Urteil dey Landgerichts Kln vom 30. Januar 2008 - 28 O 319/07-,

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten ... und die Richter ... , ... .

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a´BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am
16. August 2010 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Unterschriften