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Urteile 2004

Leitsätzliches

Urteile 2004

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2004, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Neue Kennzeichnung von Medikamenten als Markenrechtsverletzung - BGH, Urteil vom 30.9.2004, Az.: I ZR 207/02

Zur Frage, ob bei importierten Arzneimitteln eine Umbenennung erforderlich ist.

Ein Beitrag von mews.

Zur Verwechslungsgefahr zwischen oesterreich.de und österreich.de - OLG München, Urteil vom 20.Oktober 2004, AZ: 29 U 2129/05

Durch die Bezeichnung „Österreich.de" für das von der Klägerin unter ihrer Domain „oesterreich.de" betriebene Internet-Portal erlangt diese den Werktitelschutz des § 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG.

Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr gilt, dass diese beim Werktitelschutz wie auch in Fällen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Faktoren, im Sinne der Rechtsprechung des EuGH aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, zu beurteilen ist. Im Wesentlichen sind dabei drei Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit und die Werk- oder Produktähnlichkeit, wobei diese zueinander dergestalt in Wechselwirkung stehen, dass ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringerem Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist.

Für den vorliegenden Fall ist unter Berücksichtigung der schwachen Kennzeichenkraft der Bezeichnung „Österreich.de" von einer die Verwechslungsgefahr noch begründenden Werk- bzw. Produktähnlichkeit nicht mehr auszugehen. Der Inhalt der klägerischen Homepage unterscheidet sich vom Leistungsangebot des Beklagten solchermaßen, dass trotz erheblicher Zeichenähnlichkeit von einer Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG nicht mehr ausgegangen werden kann.

Ein Beitrag von mews.

Markenschutz für "Berlin Card" - BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 12/02 -

Die Bezeichnung "BerlinCard" kann Markenschutz für sich beanspruchen. Eine Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn die einem Zeichen innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt werden. Da nur das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden.  (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Räucherkate nicht als Wort- / Bildmarke verletzt - BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 177/02 -

Gebäude werden nicht als Hinweis auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen. Der Verkehr sieht diese nur in ihrer technischen Funktion und ästhetischen Gestaltung. Eine mit Benutzungsaufnahme geschützte besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens muss über eine Namensfunktion verfügen. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens setzt eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Bezeichnung voraus.

Ein Beitrag von mews.

Keine namensmäßige Unterscheidungskraft bei "Literaturhaus" - BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 69/02 -

Die originäre Unterscheidungskraft ist für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein mit der Bezeichnung "Literaturhaus" nicht gegeben.

Ein Beitrag von mews.

Keine Löschung einer Marke bei geringer Nutzung - OLG Hamm, Urteil vom 2. Dezember 2004, AZ.: 4 U 89/04

Die Löschung einer Marke kann nicht deshalb verlangt werden, weil sie durch den Inhaber nur wenig genutzt wird. Zur Beibehaltung ist eine Vermarktung mit Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

welt-online.de III - BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004, AZ: I ZR 207/01 -

Amtliche Leitsätze:

a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen „weltonline.de“ hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Zwischen "Snow-Koks" und "Koks" besteht keine Verwechselungsgefahr - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. November 2004, AZ: 6 U 9/04 -

Es besteht zwischen den Kennzeichen "Snow-Koks" für ein Biermischgetränk und "Koks" für Energy-Drinks keine Verwechslungsgefahr. Aus dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen kann weder eine klangliche oder schriftbildliche Ähnlichkeit noch eine Ähnlichkeit im Sinngehalt geschlossen werden. "Koks" ist im Verkehr kein Stammbestandteil für ein Serienzeichen für Biere und Energy-Getränke. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Domainnutzung genießt Grundrechtsschutz des Eigentum nach 14 GG - BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2004, AZ: 1 BvR 1306/02

Das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass das aus dem Vertrag mit der Denic folgende Nutzungsrecht an einer Domain eine eigentumsfähige Position im Sinne des Art. 14 Abs.1 GG darstellt.
Kennzeichnungsrechtliche Unterlassungsansprüche, die demjenigen eingeräumt werden, der durch den Domaingebrauch in seinen Interessen verletzt wird, stellen jedoch grundsätzlich eine verfassungrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.
Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde bleibt daher ohne Erfolgsaussicht. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

dreidimensionale Marke, - EuGH, Urteil vom 24. November 2004, AZ: T-393/02 -

In diesem Fall zeigt sich einmal mehr, dass ein langer Atem und Geldaufwand sich lohnen kann. Die Eintragung einer dreidimensionalen Marke, hier einer durchsichtigen Plastikflasche mit weissem Verschluss, für Seifen und Reinigungsmittel, wurde vom Erstprüfer des Harmonisierungsamtes ebenso zurückgewiesen wie im anschliessenden Beschwerdeverfahren. Der Europäische Gerichtshof nun findet in dritter Instanz die Flasche auch für Reinigungsmittel und Seifen originell genug, um sie eintragen zu lassen. Da die Antragstellerin auch noch die Auferlegung der Kosten beantragt hat, kann sie wenigstens einen Teil der ihr seit 1999 entstandenen Gebühren und Honorare vom OAMI zurückfordern. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG Hamburg, Urteil vom 23. November 2004, AZ: 312 O 665/04 - Gurken-Erzeugnisse "Spreewälder Art" sind markenrechtlich geschützt

Es ist nach Aufassung der Kammer unerheblich, ob der Name "Gurken Spreewälder Art" vom Verkehr dahingehend verstanden wird, dass es sich um Gurken handelt, die nach einem spreewäldischen _Rezept_ hergestellt wurden.

Über die Vorschriften sollen die geschützten Herkunftsangaben auch vor einer Verwässerung bewahrt werden, die zwangsläufig zu befürchten steht, wenn Produkte, die nicht unter die geschützte geografische Angabe fallen, als nach _deren Art_ bezeichnet werden dürfen.
(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Oberlix" und "Möbelix" - LG Hamburg, Urteil vom 16. November 2004, AZ: 312 O 466/03 -

Für den Begriff "Obelix" gibt es in deutschen Verkehrskreisen lediglich einen Schutz als Titel und nicht als Namen, da er aus einer Druckschrift bekannt ist. Einem Möbelhaus kann nicht verboten werden, ihre Möbel mit "Möbelix" zu kennzeichnen. Zwischen dem Titel "Obelix" und der Marke " Möbelix" besteht wegen fehlender Zeichenähnlichkeit nicht die Gefahr der Annahme wirtschaftlicher, insbesondere lizenzvertraglicher Beziehungen womit eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gemäß § 15 Abs. 2 MarkenG nicht gegeben ist. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Verwechslungsgefahr bestimmt sich auch nach Sinngehalt - OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2004, AZ: 2 U 65/04 -

Die Verwechslungsgefahr einer Wortmarke bestimmt sich nicht nach allen theoretisch denkbaren, sondern nur diejenigen Aussprachemöglichkeiten, die nach den allgemeinen Ausspracheregeln für ähnlich aufgebaute Wörter der Umgangssprache als Aussprachevarianten konkret naheliegen. Im Einzelfall kann dabei auch der Sinngehalt mitbestimmend sein. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Streit um Hamburger Metrobusse - LG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2004 , AZ: 312 O 614/04 -

Die Hamburger Verkehrsbetriebe können ihre Linienbusse als "Metrobus" bezeichnen, da die Bekanntheit der Metro-Handelsgruppe nicht zu einer gesteigerten Kennzeichnungskraft der für nahezu alle denkbaren Waren und Dienstleistungen geschützten Marke "Metro" führt.
Eine erhöhte Kennzeichnungskraft ist nur für den Produktbereich zu berücksichtigen, für den sie vorliegt sowie allenfalls für eng benachbarte Gebiete. Dem Bestandteil "Metro" kommt innerhalb der Bezeichnung "Metrobus" für einen Linienbus keine das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft zu.  (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

CompuNet ./. ComNet II, - BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 66/02 -

An diesem Verfahren zeigt sich, dass es sich lohnen kann, auch als "kleineres" Unternehmen einen langen Atem zu haben. Der Streit zwischen ComNet und CompuNet nicht noch immer nicht entschieden. Vom LG Köln ging es zum OLG Köln, dann zum BGH, der zurückverwies an das OLG, mit dieser Entscheidung war CompuNet noch immer nicht zufrieden, so dass hier nun die erneute BGH-Entscheidung vorliegt - und nochmals wird das OlG Köln entscheiden müssen.
Zwar weist "CompuNet" an sich keine besonders große Kennzeichnungskraft auf, und auch die Zeichen an sich sind aufgrund der mittleren unterschiedlichen und entscheidenden Silbe "pu" der angreifenden Marke grundsätzlich ausreichend unterschiedlich. Unberücksichtigt geblieben ist allerdings, ob bei "CompuNet", wie es von einem anderen Teil der Unternehmensgruppe bzw. der Unternehmensgruppe insgesamt genutzt wird, eine gesteigerte Bekanntheit vorliegt. Denn den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Namensrechte ausländischer Unternehmen, - BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 245/01 -

Das Problem, inweit es in einem Prozess wirksam als Partei auftreten kann und sich zum Beispiel in Deutschland auf Rechte an seiner Unternehmensbezeichnungen berufen kann, hat im Prinzip jedes ausländische Unternehmen - insbesondere solche, die aus Kostengründen oder zur Umgehung einschränkender deutscher Genehmigungen im Ausland gegründet, aber nahezu ausschließlich in Deutschland tätig sind. Einen Fall eines kalifornischen Unternehmens entscheidet hier der BGH. Zwischen den Staaten besteht ein Handelsvertrag, nach dem eine in Übereinstimmung mit US-amerikanischen Vorschriften in den Vereinigten Staaten von Amerika wirksam gegründete, dort rechts- und parteifähige und noch bestehende Gesellschaft ist in Deutschland regelmäßig unabhängig davon rechts- und parteifähig, wo sich ihr tatsächlicher Verwaltungssitz befindet.

Ein Beitrag von mews.

"Weine aus Italien" - BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 4/02 -

Liegt eine Verwechselungsgefahr von Marken, deren Waren unter den selben Oberbegriff fallen und für die die angegriffene Marke Schutz beansprucht vor, so ist sie auf den weiten Warenkreis des Oberbegriffes zu löschen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Milka gewinnt im Streit um "Lila" - BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004, AZ: I ZR 91/02 -

Eine Markenverletzung liegt auch im Falle einer Verwendung einer abstrakten Farbmarke vor, wenn die Farbe auf der Verpackung einer Ware verwendet wird und der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Elemente der Verpackung einen Herkunftshinweis sieht.

Insbesondere ist dies der Fall, wenn die geschützte Farbe über eine durch Benutzung erworbene gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und aufgrund dessen der Verkehr daran gewöhnt ist, bei Waren der in Rede stehenden Art in der geschützten Farbe einen Herkunftshinweis zu sehen.
(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

"Réserve" ist kein Deutscher Wein - OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2004, AZ: 7 A 10692/04.OVG

Deutsche Weine dürfen nicht die Bezeichnung "Réserve" und "Grande Réserve" tragen, da dies traditionelle Begriffe sind, die ausschliesslich Weinen aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal vorbehalten bleiben. Auch nachahmende Begriffe, wie "Reserve" oder " Privat-Reserve" verstoßen gegen das europäische Bezeichnungsrecht.

Ein Beitrag von mews.

SAT.2" ist eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke - EuGH, Urteil vom 16. September 2004, AZ: C-329/02 P -

Der EuGH hat sich auf eine Klage des Sendes SAT.1 entschieden, dass Kombinationen, die aus einem Wort- und einem Zahlenbestandteil zusammengesetzt sind und im Telekommunikationssektor häufig als Marken gebraucht werden, grundsätzlich nicht die Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann. Im konkreten Fall ging es um die Bezeichnung "SAT.2", die als Gemeinschaftmarke angemeldet worden war. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

"Focus Money" verliert gegen "Money Spezialist" - OLG München, Urteil vom 9. September 2004, AZ.: 29 U 3870/03 -

Zwischen diesen Marken und dem angegriffenen Titel besteht nur sehr geringe Zeichenähnlichkeit und damit keine Verwechselungsgefahr.

Die Marken enthalten zwar MONEY als auffälligsten Wortbestandteil. Dieser Begriff prägt den Gesamteindruck der Marken jedoch nicht. Einer an eine Beschreibung angelehnten Angabe wie MONEY kann ein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck eines aus mehreren Bestandteilen gebildeten Zeichens fehlen, weil der Verkehr beschreibende Angaben nach der Lebenserfahrung nicht als Identitätshinweis, sondern lediglich als Sachhinweis versteht (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Zur unzulässigen Verwendung von "SafteyCert" - OLG Hamm, Urteil vom 17. August 2004, AZ.: 4 U 77/04

Die Klägerinnen sind die in einer Erbengemeinschaft verbundenen Erbinnen nach L, der Inhaber der am 3. Juli 2000 für die Klasse 35, 41 und 42 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke "Safetycert" war. Die Beklagte, eine sogenannte Zertifizierungsgesellschaft, benutzte in einem Prospekt die Bezeichnung "SafetyCert" in einer Übersicht über ihr Dienstleistungsangebot unter der Überschrift "Sicherheitmanagement & Integrierte Management-Systeme".

Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke.

Ein Beitrag von mews.

Markenrechtsfähigkeit der GbR - Bundespatentgericht, Beschluss vom 16. August 2004, AZ: 25 W (pat) 232/03 -

Nach nun stetiger Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof zur Rechtsfähigkeit der GbR steht § 7 Nr. 3 MarkenG der Eintragung einer (Außen-) Gesellschaft als Inhaberin einer Marke in das Markenregister nicht mehr entgegen. Die Eintragung einer GbR als Markeninhaberin kann auch nicht mehr im Hinblick auf Vorschriften der Markenver­ordnung versagt werden, da insoweit ein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegt.

Ein Beitrag von mews.

Zur Markenanmeldung von Bildmarken - BGH, Beschluss vom 12. August 2004, AZ: I ZR 1/04 -

Eine Unterscheidungskraft kann im Falle von Bildmarken nicht verneint werden, wenn das Zeichen nicht nur die Darstellung von Merkmalen aufweist, die für die Ware typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht.

Im allgemeinen fehlt die erforderliche Unterscheidungseignung bei BIldmarken, die sich in der bloßen Abbildung der Ware erschöpfen.

Ein Beitrag von mews.

dreidimensionale "MAG LITE" wird nicht gelöscht - BGH, Beschluss vom 12. August 2004, AZ: I ZB 35/00 -

Kein strengerer Maßstab als bei anderen Markenformen ist bei der Feststellung der Unterscheidungskraft von dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, anzulegen. Es ist zu prüfen, ob die Form einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt verkörpert oder ob sie aus sonstigen Gründen nur als solche und nicht als Herkunftshinweis verstanden wird.

Ein Beitrag von mews.

auto motor und sport geht nicht mehr "OFF ROAD" - Hanseatisches OLG, Urteil vom 12. August 2004, AZ: 5 U 128/03 -

Das Sonderheft der Zeitschrift auto, motor und sport darf nicht mehr mit dem Zusatz "Off-Road" erscheinen. Hinsichtlich des Zeitschriftentitels "Off-Road" besteht Verwechslungsgefahr. Leser werden eher auf sich am übereinstimmenden Bestandteil "Off-Road" orientieren und nicht an dem Titel "auto, motor und sport".

Ein Beitrag von mews.

unberechtigte Abmahnung, - BGH, Entscheidung vom 12. August 2004, AZ: I ZR 98/02 -

Vorlagebeschluss des I. Zivilsenats, der von der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zu den Folgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung (landläufig: Abmahnung) abweichen will. Stellt sich eine Abmahnung als unberechtigt heraus, und handelte der Abmahnende wenigstens leicht fahrlässig, kann bisher der dem Abgemahnten entstandene Schaden nach § 823 BGB vom Abmahner zurück verlangt werden. Der I.  Zivilsenat will den Abgemahnten jedoch allein auf die Schadenersatzansprüche des UWG verweisen.

Ein Beitrag von mews.

"Telekom" verliert gegen "Euro Telekom Deutschland GmbH" - OLG Köln, Urteil vom 6. August 2004, Az.: 6 U 131/03 -

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Telekom" und "Euro Telekom Deutschland GmbH". Es liegt nur eine geringe Ähnlichkeit vor, was aus dem Umstand folgt, dass das angegriffene Zeichen nicht nur aus "Telekom" sondern auch aus drei weiteren Begriffen besteht.

Ein Beitrag von mews.

Fremde Marke Meo als in Website und Quelltext - LG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004, AZ: 31 O 486/04

Nach Auffassung des LG Köln man es zu un­terlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken sowohl im sichtbaren als auch nicht sichtbaren Bereich seiner Website „d...passions.de“ (im Zusammen­hang mit einem Erotikversand/Erotik-Onlineshop) den für Dritte markenmäßig geschützten Begriff „Meo“ zu verwen­den.

Ein Beitrag von mews.

Limo nicht eintragungsfähig für medizinische Apparate - EuGH, Urteil vom 20. Juli 2004, AZ: T 311/02 -

Das Zeichen "Limo" ist nicht nur für Limonade und Limousinen freihaltebedürftig. Die Eintragung für Produkte der Klassen 9. 10 und 11 wird ebenfalls zurückgewiesen, da LIMO den damit betrauten Verkehrskreisen als (weitere) Abkürzung für „Laser Intensity Modulation System" ("LIMOS") erkennbar sei.

Ein Beitrag von mews.

Porsche verliert im Kampf um Werbung mit Alu-Rädern - BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004, AZ: I ZR 37/01 -

Das Porsche-Wappen auf dem in der Werbung abgebildeten Sportwagen ist nicht als Hinweis auf die Herkunft der Aluminiumräder verwendet worden. Daher wird der Prestigewert dieser Marke nicht unzulässig ausgenutzt. Das verwendete Porsche-Wappen dient somit nur als Hinweis auf die Bestimmung.

Ein Beitrag von mews.

kennzeichenrelevante Handlung im Internet - OLG München, Urteil vom 15. Juli 2004, AZ: 6 U 5263/03 -

Wenn der Veranstalter eines Internet-Gewinnspielportals sich ein fremdes Spiel zu Eigen macht, ist auch darin eine kennzeichenrelevante Handlung zu sehen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob eine Direktverlinkung auf das Spiel oder nur auf die Homepage des Spieleveranstalters vorliegt.
Es kommt darauf an, dass sich der Veranstalter im vorliegenden Fall zum Zwecke der eigenen Werbewirksamkeit als Verteilerin der Spielmöglichkeiten aufgeschwungen hat.

Ein Beitrag von mews.

Markeninhaber bringt Ware in den Verkehr - OLG München, Urteil vom 1. Juli 2004, AZ: 6 U 3309/034 -

Die Begriffsprägung der Erschöpfung besagt, dass jemand grundsätzlich mit dem Weitervertrieb einer gekennzeichnete Ware und von ihm in den Verkehr gebracht auch unter dieser Kennzeichnung einverstanden ist.

Ein Beitrag von mews.

M+M Eurodata gegen Eurodata TV, - EuGH, Urteil vom 30. Juni 2004, AZ: T-317/02 -

Wieder einmal eine Entscheidung, bei der sichtbar wird, dass im Markenrecht nicht alles so ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Die Zeichen "M + M EuroData" und "Eurodata TV" sind nach den Feststellungen des EuGH nicht verwechslungsfähig.

Ein Beitrag von mews.

"Mehr für Ihr Geld" - Werbeslogan als EU-Marke, - EuGH, Urteil vom 30. Juni 2004, AZ: T-281/02 -

Auch bei EU-Markenanmeldungen sind Werbeslogans zwar grundsätzlich eintragungsfähig, aber im Einzelnen problematisch. Die Richter des EuGH setzen sich auch mit der Rechtsprechung des BGH, ob Werbesprüche eingetragen werden können, auseinander. Wie immer "kommt es darauf an" - in diesem Fall, ob die angesprochenen Verbraucher den Spruch als bloße Werbung oder als Hinweis auf den Inhaber der Marke bzw. als echte Produktbezeichnung verstehen. Die Richter meinen, "Mehr für Ihr Geld" sei ein bloßer Werbespruch, und lehnen die Eintragung ab. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Streit um SodaStream CO2-Zylinder - BGH, Urteil vom 24. Juni 2004, AZ: I ZR 44/02 -

Keine der Erschöpfung entgegenstehende Veränderung des mit einer Marke versehenen Zylinders und somit der bestimmungsgemäße Gerbauch liegt vor, wenn die CO2-Zylinder für Sprudelgeräte wieder befüllt werden. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Picasso ./. Daimler Chrysler, - EuGH, Urteil vom 22. Juni 2004, AZ: T-185/02 -

Nach dem Pkw Ford Focus und dem Auto Golf BonJovi jetzt auch ein Mercedes Picaro? Ob zwischen "Picasso" und "Picaro" eine Verwechslungsgefahr besteht, haben hier die Richter des EuGH entschieden. Auch "Picasso" ist als EU-Marke eingetragen für Kraftfahrzeuge. Die Richter meinten allerdings, aufgrund des technischen Bezugs seien die Verbraucher bei Kfz an die Berücksichtigung kleinerer Unterschiede gewöhnt. Zudem sei "Picasso" lediglich als Name des Malers Pablo Picasso berühmt, nicht als Marke für Autos. Daher wurde der Widerspruch zurückgewiesen.

Ein Beitrag von mews.

Wettbewerbswidrigkeit bei Google AdWords - OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2004, Az.: 6 W 59/04

Das Verwenden des Namens eines Konkurrenten als Google AdWord kann ein Wettbewerbsrechtsverletzung darstellen. Dies ist auch dann der Fall, wenn über die von Google angebotene Option "weitgehende passende Keywords wählen" die Begriffe von der Suchmaschine, und nicht von dem tatsächlich werbenden vorgegeben werden. (Wettbewerbsrecht)

Ein Beitrag von mews.

Kein Markenschutz bei Transitverkehr - OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2004, AZ.: 6 U 58/03 -

Transporthandlungen zum Zwecke des Transitverkehrs von Waren stellen nicht zwingend einen markenrechtlichen Verstoß dar, wenn die Zustimmung des Marken- oder Lizenzberechtigten fehlen. Andernfalls gibt es keinen gerichtlichen Entscheidungsspielraum mehr, was vom Gesetzgeber ersichtlich nicht gewollt ist.

Ein Beitrag von mews.

"Irgendwann, irgendwo, irgendwie ..." Drews gewinnt gegen Hausfrau - LG Bielefeld, Urteil vom 11. Mai 2004, Az.: 4 O 126/03 -

Im Tantiemenstrei des Jürgen Drews gegen eine Hausfrau bezüglich der Urheberschaft des Textes -"irgendwann, irgendwie, irgendwo sehen wir uns wieder" - konnte diese, den Beweis Urheberin zu sein, nicht erbringen. Eine von ihr vorgelegte Quittung war als mangelbehaftete Urkunde anzusehen, der auch bei hypothetischer Echtheit nur ein wenig Beweiswert zugekommen wäre. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

keine Marke "FörderRente", - BGH, Beschluss vom 29. April 2004, AZ: I ZB 17/03 -

Wer eine eingängige Marke kreiert, sollte deren Eintragung mit allen Mitteln so rasch wie möglich vorantreiben - das ist die Erkenntnis, die einmal mehr aus dieser BGH-Entscheidung folgt. Die Anmelderin der Marke wurde mit ihrem Vortrag, sie selbst habe die Bezeichnung "FörderRente" durch großflächige Werbekampagnen bekannt gemacht, nicht gehört. Paradoxerweise deshalb, weil ihre Kampagnen letztlich zuviel Erfolg hatten. Die Richter halten fest, dass im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung das Wort "FörderRente" bereits von den angesprochenen Verkehrskreisen als reine Sachbezeichnung Teil der deutschen Sprache war und Alternative zum Begriff "Riester-Rente" verstanden wurde. Damit ist die Eintragung ausgeschlossen.

Ein Beitrag von mews.

Farbschutz bei Bildmarken, - BGH, Urteil vom 29. April 2004, I ZB 26/02 -

a) Durch die der Anmeldung beigefügte farbliche Abbildung der Marke und die Angabe, daß die Marke in bestimmten Farben eingetragen werden soll, wird der Schutzgegenstand der Marke auf die angegebene Farbgestaltung beschränkt.
b) Einer Bildmarke, die aus der farblich naturgetreuen Abbildung der Ware besteht, fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn die abgebildete Ware in Form und Farbgebung der auf dem beanspruchten Warengebiet üblichen Produktgestaltung entspricht. (amtl. Leitsätze)
(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Ordnungsgeld wegen Postkastenbeschriftung, - OLG Köln, Beschluss vom 22. April 2004, AZ: 6 W 34/04 -

Wer eine einstweilige Verfügung zugestellt erhält, den Namen seines Unternehmens nicht mehr nutzen zu dürfen, muss umfassend und sofort reagieren: Hier wird ein Ordnungsgeld dafür verhängt, dass wenige Tage nach der Zustellung noch der Postkasten den alten Namen trug. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Buchtitel "Was Biotronic alles kann" kein Verstoß gegen Markenrechte - Hanseatisches OLG, Urteil vom 22. April 2004 , AZ: 3 U 115/03 -

Der Buchtitel dient nach Ansicht des Verkehrs lediglich zur Unterscheidung des Buches von anderen Werken. Darüber hinaus beschreibt er kurz den Inhalt des Werkes und ordnet nicht das Buch einer bestimmten Herkunftsstätte zu. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Bei Wettbewerbsverstoß und mangelnder Auskunft; Anspruch auf eidesstattliche Versicherung, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 22. April 2004 , AZ: 3 U 240/01 -

Eine Markenverletzung liegt auch beim Vertrieb von Waren, die unautorisiert durch die Verwendung z. B. einer überklebten Originalverpackung verändert worden ist, vor. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Metatags III - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2004 - Az.: I 20 U 104/03 -

 

Die Verwendung von fremden Marken und Unternehmensbezeichnungen in Meta-Tags stelle nach Einschätzung des erkennenden Gerichts regelmäßig keine kennzeichenmäßige Nutzung und auch kein "unlauteres Abfangen von Kunden" dar.

Aufgrund seiner Erfahrung mit Suchmaschinen werde der Verkehr auch nicht in relevanter Weise getäuscht. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Löschung der Wortmarke "YOGHURTGUMS" wegen Verfalls - LG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2004, Az.: 2a 302/03

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Einwilligung in die Löschung der für die Beklagte beim Deutschen Patent- und Markenamt (nachfolgend: DPMA) eingetragenen Wortmarke "YOGHURTGUMS" wegen Verfalls. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

beschreibende Markenbestandteile, - BGH, Urteil vom 6. Mai 2004, AZ: I ZR 223/01 -

Der BGH stimmt dem Landgericht München zu, dass die Marken "NEURO-VIBOLEX" und "NEURO-FIBRAFLEX" miteinander verwechslungsfähig ähnlich sind. Der Inhaber der jüngeren Marke ist daher dem Inhaber der älteren Marke zur Unterlassung (und zum Schadenersatz) verpflichtet.

Das interessante an dieser Entscheidung ist jedoch die Aussage der Richter des Bundesgerichtshofs, der jeweils übereinstimmende Bestandteil "Neuro" sei trotz seines beschreibenden Charakters bei der Prüfung zu berücksichtigen. Das Oberlandesgericht als 2. Instanz war noch davon ausgegangen, es sei lediglich "Vibolex" mit "Fibraflex" zu vergleichen, was zu einer Klageabweisung führte. Der BGH erklärt, derselbe beschreibende Bestandteil zweier Marken sei immer dann für die Verwechslungsfähigkeit wichtig, wenn sie - wie hier "neuro" - den Gesamteindruck der Marken entscheidend prägen würden. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Keine Kennzeichnungskraft für "URLAUB DIREKT" in der Tourismusbranche - BGH, Urteil vom 22.04.04, Az.: I ZR 189/01

Der Wortfolge "URLAUB DIREKT" fehlt für Dienstleistungen im Bereich des Tourismus wegen des ausschließlich beschreibenden Bezugs jegliche Unterscheidungskraft. Diese Wortkombination kann daher ohne Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) keine Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke bewirken, die für entsprechende Dienstleistungen eingetragen ist.

Lotto für Lotterien löschungsreif - BPatG Beschluss vom 31. März 2004; AZ: 32 W (pat) 309/02

Die Wortmarke "Lotto" ist für Lotteriespiele u.ä. zu löschen.
(nicht rechtskräftig Rechtsbeschwerde eingelegt).
Bei diesem -unserer Einschätzung nach völlig richtigen- Beschluss handelt es sich allerdings nur um ein Zwischenergebnis in dem von einem gewerblichen Spielevermittler angestrengten Löschungsverfahren gegen die Marke LOTTO. Trotz dieses Beschlusses bleibt diese Marke bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Kraft. Der Deutsche Lottoblock hat angekündigt, die Marke weiterhin gegen Verletzungen verteidigen zu wollen. (Markenrecht)

 

Ein Beitrag von mews.

Euro2000 als Marke, - BGH, Urteil vom 25. März 2004, AZ: I ZR 130/01 -

Wenn "Euro 2000" als Kurzbezeichnung für die Fußball-Europameisterschaft des Jahres 2000 genutzt wird, ist das Zeichen "Euro2000" nicht nur für die Veranstaltung von Europameisterschaften oder anderer Meisterschaften im Fußball beschreibend, sondern auch im Zusammenhang mit Sportgeräten. Andernfalls besteht Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Gazoz oder Brauselimonade, - BGH, Urteil vom 1. April 2004, AZ: I ZR 23/02 -

Immer wieder ein Thema für vermeintlich pfiffige Unternehmer ist die Übersetzung glatt beschreibender Begriffe wie hier z.B. "Limonade" in die türkische oder russische Sprache, um diesen Begriff dann beim DPMA als Marke oder Bestandteil eines Geschmacksmusters eintragen zu lassen. Für viele Deutsche wird das Zeichen tatsächlich als Marke verstanden werden, während ein anderer und vielfach erheblicher Teil darin eine beschreibende Angabe sieht. Nach Ansicht des BGH ist dann jedenfalls kein Geschmacksmuster eintragbar, wenn die Benutzung nicht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht. Versteht ein erheblicher Teil des Verkehrs die fragliche Bezeichnung als Gattungsbegriff oder als Beschaffenheitsangabe, wird die Anmeldung zurückgewiesen. (Markenrecht)

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weite Auslegung des Begriffs der Kennzeichenstreitsache - OLG München, Beschluss vom 25. März 2004, AZ: 29 W 1046/04-

Zum Begriff der Kennzeichenstreitsache gehören auch die Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Vertragsstrafeversprechens, dass zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde. (Markenrecht)

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Keine Kennzeichenrechte durch bloße Sitenutzung - LG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2004, AZ.: 2a O 247/03

1) Die bloße Adressierung einer Website mit einer Domain reicht zwar zur Begründung von Kennzeichenrechten noch nicht unbedingt aus.
2) Eine geschäftliche Kennzeichnung entsteht aber , wenn eine Domain der Firma oder zumindest einem Firmenschlagwort des Siteanbieters entspricht. Durch entsprechende Werbegeschenke mit dem Aufdruck der Internetadresse wird zudem nicht nur auf diese selbst, sondern insbesondere das darunter vorgestellte Unternehmen hingewiesen.
3) Anhaltspunkte für ein Domain Grabbing oder für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegen nicht vor, nur weil der Beklagte und Inhaber der nach Auffassung des Gerichts prioritätsälteren Rechte der Klägerin die Domain zum Kauf angeboten hat. (Markenrecht)

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kurtbiedenkopf.de - BGH, Urteil vom 19. Februar 2004, AZ: I ZR 82/01

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlaßt hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain- Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt. (Markenrecht)

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"Ferrari-Pferd": Kfz ungleich Computersimulation, - BGH, Urt. v. 19. Februar 2004 - I ZR 172/01 -

Eine Marke ist normalerweise nur für die Waren und Dienstleistungen geschützt, für die sei eingetragen ist. Diesen Markenschutz kann man nicht durch eine Lizenzvergabe für völlig andere Waren auf diese Produktarten ausweiten. Darüber hinaus entscheidet der BGH, zwischen Autos und Pkw-Ersatzteilen auf der einen Seite und Lenkrädern oder Pedalen zur Steuerung von Computerspielen auf der anderen Seite bestehe keine Warenähnlichkeit. Trotzdem ist die Frage der Ähnlichkeit in diesem Fall noch offen - das Oberlandesgericht wird nach den Richtlinien des BGH erneut zu entscheiden haben. (Markenrecht)

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Titelstreit "FINANZtest" gegen "automobil Test" - KG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004, AZ: 5 U 366/03 -

Nach Ansicht des Gerichts werden seit jeher Zeitungen und Zeitschriften unter ähnlichen Gattungsbezeichnungen vertrieben. Daher seien an deren Unterscheidungskraft lediglich geringe Anforderungen zu stellen. (Markenrecht)

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LG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 2004, AZ.: 312 O 448/03 - keine Kennzeichnungskraft für erotikmarketing.de

Kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Registrierung und Verwendung der erotikmarketing.de sowie erotikmarketing.com. (markenrecht)

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BGH, Urteil vom 29. Januar 2004, AZ: I ZR 163/01, - Muster: Computergehäuse

Sozusagen "grenzüberschreitendes Geschmacksmusterrecht": Bei dem für Computergehäusen gewählten Formen müssen die deutschen Fachkreise auch den taiwanesischen Markt in Betracht ziehen. Allerdings kann allein aus der Veröffentlichung einer Form in einer Werbeanzeige in einer ausländischen Fachzeitschrift nicht geschlossen werden, dass schon vor dem Zeitpunkt des Erscheinens der Werbeanzeige diese Gestaltung den inländischen Verkehrskreisen bekannt war oder bekannt sein konnte und deshalb zum vorbekannten Formenschatz gehört. (Markenrecht)

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d-c-fix ./. CD-FIX - BGH, Urteil vom 15. Januar 2004, Az.: I ZR 121/01

Auch Buchstabenkombinationen können als Marke eingetragen werden und entwickeln mit der Eintragung eine Schutzkraft in normalem Umfang. Problematisch sind Buchstaben-Zeichen oft, weil sie häufig mit beschreibenden Begriffen identisch sind oder sich an beschreibende Zeichen anlehnen. Weist ein Zeichen nur Anklänge an eine beschreibende Benutzung auf und ist ein Freihaltebedürfnis des Begriffs für den allgemeinen Gebrauch nicht ersichtlich, ist eine markenmäßige Verwendung des Zeichens im Verwechslungsbereich mit der Klagemarke regelmäßig unlauter. (Markenrecht)

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