Leitsätzliches
Urteile 2007
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Zur Weiterverkauf von markenrechtlich geschützten Parfumproben, die nur als Testware in den Verkehr gebracht werden - BGH, Urteil vom 15. 2. 2007, Az.: I ZR 63/ 04
Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte (hier: Duftwässer, die zu Testzwecken vom allgemeinen Publikum in den Ladenlokalen der Abnehmer des Markeninhabers verbraucht werden sollen), sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.
In dem Verkauf einer vom Markeninhaber als unverkäuflich bezeichneten Ware liegt keine Veränderung der Ware i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG.
Achtung neue Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema, vgl. unseren entsprechenden Beitrag unter www.aufrecht.de/6573.html.
Domain-Parking-Programm-Betreiber haftet nicht für AdWord-Werbung auf "geparkten" Seiten - LG München, Urteil vom 14.11.2007, Az.: 33 O 22935/06
Die Betreiber eines Domain-Parking-Programms, die hierbei auch als Hosting-Provider fungieren, haften nicht als Täter oder Teilnehmer bzw. als Störer einer Makrenrechtverletzung, die auf den "geparkten" Domains durch Werbelinks nach dem GoogleAdword-Prinzip erfolgen.
Vgl. zum Thema auch unseren Beitrag "Domainbörse
Sedo haftet nicht für "Parkverstöße" Dritter - Sedoparking und Markenrecht"
Adwords keine Markenverletzung? - OLG Düsseldorf Urteil vom 23.01.2007, AZ I-20 U 79/06
Aktuelle Rechtssprechung des BGH zum Thema Metatags hat auf das OLG Düsseldorf und seine Beurteilung der Problematik Adwords keinerlei Einfluss. Nach Einschätzung des Düsseldorfer Senats stellt die Verwendung einer fremden Kennzeichnung bei Google-Adword-Anzeigen keinen marken- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar.
vgl. zur Gesamtproblematik unbedingt unsere Beiträge unter http://www.aufrecht.de/4478.html und http://www.aufrecht.de/5131.html.