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Leitsätzliches

Urteile 2014

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

OLG München, Urt. v. 27.03.2014, Az.: 6 U 3183/13

1. Dem in § 4 Nr. 3 UWG bzw. in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 III UWG normierten Verbot redaktioneller (als Information getarnter) Werbung liegt der im Presserecht für Printmedien entwickelte, auch auf Publikationen im Internet übertragbare Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellem Teil zugrunde, mit dem der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen hat, dass der Leser an redaktionelle Beiträge im Allgemeinen die Erwartung richtet, es handele sich um die objektiv-sachliche, nicht von gewerblichen Einzelinteressen geleitete Information seitens einer unabhängigen Redaktion als Beitrag zur Unterrichtung und Meinungsbildung, und er ihnen daher mehr Beachtung schenkt, ihnen auch aufgeschlossener und weniger kritisch gegenübertreten wird als er dies bei werblichen Verlautbarungen eines Unternehmens tut. (Leitsatz der LSK-Redaktion)

Markenschutz Zauberwürfel (EuG, 25.11.2014, T-450/09)

Die grafische Darstellung des sog. Zauberwürfels ist als Gemeinschaftsmarke schutzfähig, da die eingetragene Darstellung des Würfels keine technische Lösung eines bestimmten Problems darstelle, welche nur mittels Patentanmeldung geschützt werden könne.

Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Zeichen boshi und BOSCH (BPatG, Beschl. v. 5. August 2014; Az.: 27 W (pat) 18/14

Markenstreit zwischen boshi und BOSCH. Da BOSCH auf dem Gebiet der Kleidungsstücke und Spielzeug keine gesteigerte Kennzeichnungskraft hat, reichen diese Unterschiede aus, um eine Verwechselungsgefahr zu verneinen.

Markenschutz bei Apple-Flagship-Stores (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014; Az.: C-421/13)

Die Art. 2 und 3 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken sind dahin auszulegen, dass die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte für Waren allein in der Form einer Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben als Marke für Dienstleistungen eingetragen werden kann, die in Leistungen bestehen, welche sich auf diese Waren beziehen, aber keinen integralen Bestandteil des Verkaufs dieser Waren selbst bilden, sofern diese Darstellung geeignet ist, die Dienstleistungen des Anmelders von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und der Eintragung keines der in der Richtlinie genannten Eintragungshindernisse entgegensteht.

 


Leitsatz des Gerichts

Markenverletzung durch Suchmaschinenoptimierung (OLG Braunschweig, Urteil vom 02.04.2014; Az.: 2 U 8/12)

1. Beschränkt sich der Betreiber einer Internetseite (hier: Preissuchmaschine) nicht darauf, Anfragen von Nutzern seiner Internetseite mit Hilfe einer internen Suchmaschine bestimmten (eigenen oder fremden) Angeboten zuzuordnen, sondern hält er nach Abschluss dieser Suche diese Inhalte weiterhin bereit, so dass externe Suchmaschinen (hier: Google) auch nach Abschluss der Suche des Nutzers mit der internen Suchmaschine dieser Internetseite auf diese Daten zugreifen können, sind ihm Markenverletzungen durch auf diese Weise verursachte Treffer in der Trefferliste der externen Suchmaschine zuzurechnen.

2. Das Speichern der Suchanfrage mit der entsprechenden Trefferliste durch die Beklagte ist eine grundsätzlich erlaubte Tätigkeit und zielt nicht auf eine Rechtsverletzung ab.

3. Der Betreiber der Internetseite haftet in diesen Fällen nicht als Täter sondern nur als Störer, wenn er Prüfpflichten verletzt, die in diesen Fällen erst entstehen, wenn der Betreiber der Internetseite auf die Markenverletzung hingewiesen wird.

 


Leitsätze des Gerichts

Keine Verletzung der GOLDBÄREN-Marke durch Lindt-Teddy (OLG Köln, Urt. v. 11. April 2014; Az.: 6 U 230/12)

Der Schoko-Teddy als dreidimensionale Figur kann die Wortmarke "Goldbär" verletzen, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, ungezwungene, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur ist.

moebel.de ist als Marke eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.03.2014; Az.: 29 W (pat) 39/11)

Die Bezeichnung moebel.de ist als Marke eintragungsfähig.

Vorliegen einer rechtswidirgen Spekulationsmarke (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 13. Februar 2014; Az.: 6 U 9/13)

Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Anmelder zwar behauptet, die Marke im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Markenagentur für künftige Kunden angemeldet zu haben, dem Betrieb dieser Markenagentur jedoch nach den Gesamtumständen des Einzelfalls kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt; in diesem Fall ist die Marke als "Spekulationsmarke" einzustufen, deren Anmeldung darauf angelegt ist, Dritte durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke zu behindern bzw. hieraus Einnahmen zu erzielen (Fortführung der Senatsrechtsprechung).

 


Leitsatz des Gerichts