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Leitsätzliches

Urteile 2021

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen. Auch Entscheidung zum Geschmacksmuster- bzw. Designrecht finden Sie hier. 

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-Bildmarke mit den Zeichenbestandteil „Radio Leipzig – Wir lieben Leipzig“ und dem Zeichen „Radio Leipzig FM“ - OLG Dresden, Beschlüsse vom 28.4. und 8.3.2021 Az.: 14 U 2024/20

1.) Der Zeichenbestandteil „Radio Leipzig“ aus einer Wort-Bild-Marke ist mangels Unterscheidungskraft nicht selbständig schutzfähig.

2.) Die Bezeichnung „Radio Leipzig“ ist als Radiosender oder Radioprogramm nicht als Unternehmenskennzeichen schutzfähig. Die Schutzfähigkeit eines Unternehmenskennzeichens setzt namenmäßige Unterscheidungskraft voraus. Daran fehlt es bei rein beschreibenden Unternehmensbezeichnungen.

 

 

Britische Marke berechtigt nicht (mehr) zu Widerspruch gegen Unionsmarke - EUIPO, Entscheidung vom 12.2.2021 Az.: B 003029595

Gemäß Artikel 8 Absatz 5 UMV ist auf Widerspruch der Inhaberin einer eingetragenen älteren Marke im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 UMV die angefochtene Marke auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie mit einer älteren Marke identisch ist oder dieser ähnlich ist, ungeachtet dessen, ob die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden soll, mit denen identisch oder denen ähnlich oder nicht ähnlich sind, für die eine ältere Marke eingetragen ist, wenn es sich im Falle einer älteren Unionsmarke um eine in der Union bekannte Marke und im Falle einer älteren nationalen Marke um eine in dem betreffenden Mitgliedstaat bekannte Marke handelt und die Benutzung der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

Britische Marke berechtigt nicht (mehr) zu Widerspruch gegen Unionsmarke - EUIPO, Entscheidung vom 12.2.2021 Az.: B 003029595

1) Am 01.02.2020 hat sich das Vereinigte Königreich (UK) vorbehaltlich einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 aus der Europäischen Union zurückgezogen. Während dieser Übergangszeit blieb das Recht der Europäischen Union im Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar. Ab dem 01.01.2021 werden die Rechte des Vereinigten Königreichs nicht mehr als frühere Rechte „in einem Mitgliedstaat“ für Verfahren aus relativen Gründen geschützt.

Die Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 8 Absätze 1, 4 und 5 EUTMR, die in der Gegenwartform formuliert sind, müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung ebenfalls erfüllt sein.

2) Da nicht eingetragene Marken auf EU-Ebene nicht geschützt sind, ist eine nicht eingetragene Marke der Europäischen Union keine förderfähige Widerspruchsgrundlage.

3) Das Vereinigte Königreich kann nicht als gültiges Gebiet des betreffenden Verfahrens beansprucht werden, da die Rechte des Vereinigten Königreichs nicht mehr als frühere Rechte „in einem Mitgliedstaat“ für die Zwecke von Verfahren aus relativen Gründen geschützt sind.

4) Lediglich zitierte Bestimmungen des britischen Rechts im Text des Widerspruchs reichen jedenfalls nicht aus, um den Widerspruch in Bezug auf Artikel 8 Absatz 4 EUTMR zu begründen.

 

UK trademark does not (any longer) entitle to object to EU trade mark - EUIPO, Dec. from 12.2.2021 No.: B 003029595

1) On 01/02/2020, the United Kingdom (UK) withdrew from the European Union subject to a transition period until 31/12/2020. During this transition period European Union law remained applicable in the UK. As from 01/01/2021, UK rights ceased ex-lege to be earlier rights protected ‘in a Member State’ for the purposes of proceedings based on relative grounds.

The conditions for applying Article 8(1), (4) and (5) EUTMR, worded in the present tense, must also be fulfilled at the time of taking the decision.

2) As non-registered trade marks are not protected at European Union level, a ‘European Union non-registered trade mark’ is not an eligible basis for opposition.

3) The United Kingdom cannot be claimed as valid territory of the subject proceedings as UK rights ceased ex-lege to be earlier rights protected ‘in a Member State’ for the purposes of proceedings based on relative grounds.

4) Merely quoted provisions of the United Kingdom law within the text of the opponent’s submission are, in any event, not sufficient in order to substantiate the opposition in relation to Article 8(4) EUTMR.