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Leitsätzliches

Urteile 2019

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2019 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Schwerer Eingriff in Privatsphäre durch individualisierte Berichterstattung im Internet -, BGH, Urteil vom 30.4.2019, Az: VI ZR 360/18

Zur Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht erfolgte Veröffentlichung von intimen Aufnahmen im Internet.

 

Unzulässige Verdachtsberichterstattung über Ex-Nationalspieler, LG Köln, Beschluss v. 18.9.2019, Az: 28 O 344/19

Fehlt es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten, liegt eine unzulässige Verdachtsberichterstattung vor.

Das gilt auch wenn an dem Gegenstand des im Raum stehenden Vorwurfs ein Berichterstattungsinteresse besteht und an der Person des Antragsteller aufgrund seines Bekanntheitsgrades und seiner auch gegenwärtigen Präsenz in den Medien ein nicht unerhebliches öffentliches Interesse zu bejahen ist.

 

Eine vorliegende Strafanzeige reicht ebenso wenig aus wie die auf ihrer Grundlage eingeleiteten staatsanwaltlichen Ermittlungen. Aus dem Umstand, dass Durchsuchungsmaßnahmen stattgefunden haben, ist nicht ersichtlich, dass sich der Anfangsverdacht weiter erhärtet haben könnte.

 

Zudem hält die Kammer die streitgegenständliche Berichterstattung für mindestens unausgewogen, in Teilen deutlich vorverurteilend.

 

Verbotene Kamera- und Tonüberwachung im Hausflur, LG Essen, Urt. v. 31.01.2019, Az.: 12 O 62/18

Eine rein vorsorgliche Überwachung des Wohnungseigentums, welche nicht an bereits an begangene Taten anknüpft, ist unverhältnismäßig. Die Beklagten haben das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, indem sie mittels einer Videokamera Bild- und Tonaufzeichnungen von dem Kläger angefertigt haben. Die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wird gefährdet, wenn jederzeit mit der Beobachtung durch Personen gerechnet werden muss, die man selbst nicht sehen kann oder wenn die reproduzierbare Aufzeichnung des eigenen Verhaltens droht. Denn durch eine Video- und Tonaufzeichnung können Lebensvorgänge technisch fixiert und in der Folge abgerufen, aufbereitet und gegebenenfalls ausgewertet werden. Hierdurch können eine Vielzahl von Informationen über die Betroffenen, ihre Familienmitglieder, Freunde und Besucher gewonnen werden

Verstoß gegen Unterlassungsverbot durch Ausschnitt, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 29.01.2019, Az.: 16 W 4/19

Das Unterlassungsgebot hinsichtlich einer Bildberichterstattung ist auch verletzt, wenn in der Folgeberichterstattung das gesamte Foto (Totale) veröffentlich wird, von welchem in der ursprünglichen Bildberichterstattung, die Gegenstand des Unterlassungsgebots war, lediglich ein Teilausschnitt gezeigt wurde.

Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,- wegen Beleidigung durch Influencerin, LG Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2019, Az: 12 O 168/18

1) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt im Rahmen der Sozialsphäre die soziale Anerkennung des Einzelnen, insbesondere auch gegen Äußerungen, die sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können.

 

2) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist rechtswidrig, sofern im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung festzustellen ist, dass das Schutzinteresse des betroffenen Klägers, schutzwürdigen Belange der Beklagtenseite überwiegt.

 

3) Einer Beeinträchtigung der sozialen Anerkennung steht nicht entgegen, dass der Kläger in den streitgegenständlichen Äußerungen nicht namentlich genannt wird. Die Verletzung der Ehre einer Person durch eine Äußerung setzt voraus, dass die gemeinte Person für den Adressaten oder einen Teil des Adressatenkreises aufgrund der Umstände hinreichend identifizierbar ist.

Bericht über DFB-Spieler mit Spitznamen „Käpt’n Knutsch“ erlaubt, Kussfotos verboten, OLG Köln, Urt. v. 22.11.2018, Az.: 15 U 96/18

Bei einer Presseveröffentlichung ist zwischen Wort- und Bildberichterstattung zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall, bei dem über den Urlaub eines Nationalspielers berichtet wird, ist die Bildveröffentlichung zu untersagen, der Text hingegen ist vom Betroffenen hinzunehmen. Die Bilder sind der räumlichen Privatsphäre zuzuordnen. Die Aufnahmen seien vom Strand aus einer Entfernung von jedenfalls 50 Metern mit einem leistungsstarken Teleobjektiv gemacht worden. Der Spieler habe sich während der Aufnahmen erkennbar in einem Moment der Entspannung befunden.

Prüfpflichten eines Bewertungsportals, LG Braunschweig, Urt. v. 28.11.2018, Az.: 9 O 2616/17

Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals kann im Rahmen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten gehalten sein, von dem Patienten, der die anonyme Bewertung abgegeben hat, zu verlangen, eine Auskunft gem. § 305 SGB V vorzulegen um zu prüfen, ob der Patient tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war. Neben der Möglichkeit, die Krankenkasse zu konsultieren, kann das Portal dem Bewertenden auch vorschlagen, einen Beleg über den Arztbesuch direkt in der Praxis anzufordern.

Wikipedia steht ab Kenntnis für Falschberichte grade, LG Berlin, Urt. v. 28.08.2018, Az.: 27 0 12/17

Wird über eine Person im Rahmen der Online-Enzyklopädie Wikipedia unwahren Tatsachenbehauptungen verbreitet, kann dies zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und einem diesbezüglichen Unterlassungsanspruch führen. Dieser Anspruch kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch gegenüber dem Betreiber der Enzyklopädie geltend gemacht werden, selbst wenn Dritte die rechtsverletzenden Aussagen getätigt haben. Trotz des Sitzes der Beklagten in San Francisco, USA ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin sich aus § 32 ZPO und es ist nach Art. 40 ff. EGBGB deutsches Recht unmittelbar anzuwenden.