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Urteile 2023

Leitsätzliches

Urteile 2022

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2022 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Lindemann gegen Spiegel-Verlag I, Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Verdachtsberichterstattung, 14.7.2023, Az 324 O 228/23, LG Hamburg

1) Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG.

2) Zu den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung, insb. Vorliegen des erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen, ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme, ausgewogene Darstellung, keine Vorverurteilung.

3) Zu wahren Tatsachenbehauptungen und zulässigen Meinungsäußerungen.

- nicht rechtskräftig -

Satirisches Plakat muss aus der Sendung "ZDF Magazin Royale" mit Jan Böhmermann genommen werden, 3.1.2023, Az 324 O 513/22, LG Hamburg

1) Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr.

2) Einer Satire sind die Stilmittel der Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung wesenseigen. Voraussetzung dafür, dass eine Äußerung unter dem Gesichtspunkt der Satirefreiheit einen besonderen Schutz genießt, ist aber, dass der Rezipient die satirische Überzeichnung erkennt, so dass er die Veränderung als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann

- nicht rechtskräftig -

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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