Leitsätzliches
Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Aktenzeichen: 6 U 1675/06
Entscheidung vom 9. November 2006
In dem Rechtsstreit
…
- Antragstellerin und Berufungsführerin -
gegen
…
- Antragsgegner und Berufungsgegner -
wegen Unterlassung (UrhG)
erläßt der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch … aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2006 folgendes
ENDURTEIL
1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München l vom 08.12.2005, Az. 7 O 16341/05, wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gründe:
1. Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen.
2. Der Senat schliesst sich den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils in vollem Umfang an.
3. Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass sich eine Verantwortlichkeit des Beklagten auch nicht dadurch ergibt, dass bei einer Google-Recherche nur der Beklagte, nicht aber das Gehörlosenzentrum Halle auf Anhieb ausgeworfen wird.
4. Kosten: § 97 ZPO
Streitwert: §§ 3 ZPO, 47 GKG
5. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unterschriften