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Leitsätzliches

Urteile 2014

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2014 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben - LG Düsseldorf Urteil vom 19. November 2014, Az.: 12 O 482/13

1. Nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 VO (EG) 1924/2006 ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne dieser Verordnung jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht.

 

2. Gem. Art. 10 Abs. 1 VO (EG) 1924/2006 darf ein Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe nur beworben werden, wenn erstens die allgemeinen Voraussetzungen nach Art. 3 bis 7 VO (EG) 1924/2006, zweitens die besonderen Voraussetzungen nach Art. 10 Abs. 2 VO (EG) 1924/2006 vorliegen, und wenn sie (drittens) nach der Verordnung zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gem. Art. 13 und 14 VO (EG) 1924/2006 aufgenommen worden sind.

 

"TÜV-geprüft" stellt ohne nähere Angaben eine unzulässige Werbung dar - OLG Düsseldorf Urteil vom 25. November 2014, Az.: I-20 U 208/13

Wirbt eine Versandapotheke mit der Aussage "TÜV-geprüft" ohne nährere Angaben dazu, worauf sich die Aussage bezieht, liegt eine unzulässige Werbung vor.

Pflichtangaben nach TextilkennzVO in reinen Werbebroschüren ohne Bestellmöglichkeit nicht erforderlich - OLG Düsseldorf Urteil vom 04. Dezember 2014, Az.: I-2 U 28/14

Bei Werbebroschüren, ohne Bestellmöglichkeit, sind nach der Entscheidung des OLG keine Pflichtangaben zu machen.

BGH zur Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO - BGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Az.: I ZR 249/12

Der BGH hat zur Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO eines Antragstellers bei einer von Anfang an unberechtigten einstweiligen Verfügung entschieden.

Gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung - LG Düsseldorf Urteil vom 19. November 2014 Az.: 12 O 474/13

Bei Gesundheitsbezogenen Werbeaussagen muss darauf geachtet werden, dass diese wahr und zudem nicht irreführend sind.

Blickfangwerbung für DE-Mail Angebot muss eindeutig zuordbar sein- OLG Köln Urteil vom 14. Februar 2014 Az. 6 U 120/13

Bei mehreren blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussagen, die jede für sich aufklärungsbedürftig ist, muss jeder Blickfang einen eigenen Sternchenhinweis enthalten.

Keine irreführende, berufswidrige Werbung- Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 8148/13, Urteil vom 19. September 2014

Die Werbung mit der Bezeichnung "Augenzentrum" für eine augenheilkundliche Facharztpraxis ist nicht irreführend.

Lieferzeitangabe mit „ca. 2 — 4 Werktage”; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.10.2014 – 29 W 1935/14

Das OLG München hat entschieden, dass die Lieferzeitangabe ca. 2-4 Werktage in Internetshops zulässig ist.

"Deutschlands Nummer 1...!" - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Juni 2014, Az.: 6 U 64/13

1. Hat das Landgericht das Verfahren über eine für den Fall der Klagestattgabe erhobene Hilfswiderklage "abgetrennt" und der Klage durch Urteil stattgegeben, kann im Berufungsverfahren das Urteil der Sache nach als Teilurteil über den Gegenstand der Klage behandelt werden, wenn das Landgericht hinsichtlich der Widerklage keine weiteren prozessleitenden Maßnahmen getroffen hat und über die Hilfswiderklage ersichtlich erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens entscheiden will.

 

2. In dem unter Ziffer 1. genannten Fall ist das Teilurteil zulässig, wenn Klage und Widerklage verschiedene Gegenstände betreffen und durch eine Entscheidung nur über die Klage auch nicht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen hervorgerufen wird.

 

3. Die Werbeaussage "Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel" beinhaltet eine irreführende Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung, wenn der Werbende nicht der Anbieter mit den größten Umsätzen in diesem Bereich ist; als "Werbeartikel" sind dabei nur solche Erzeugnisse anzusehen, die bestimmungsgemäß als solche angeboten werden, insbesondere dafür vorgesehen sind, mit einer Werbebotschaft oder einem Firmenlogo bedruckt zu werden.

 

4. In dem unter Ziffer 4. genannten Fall hat der Werbende im Rahmen der ihn treffenden prozessualen Aufklärungspflicht jedenfalls vorzutragen, welche Umsätze er mit Werbeartikeln im dargestellten Sinn erzielt.

 

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Zuständigkeit bei Anfrohung der Zwangsvollstreckung nach notarieller Unterwerfung - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2014 - Az.: I-20 W 93/14

Unterwirft sich der Schuldner notariell der Zwangsvollstreckung, so ist für die gerichtliche Androhung der Zwangsvollstreckung (§ 890 Abs. 2 ZPO) das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig. Besondere örtliche und sachliche Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere des UWG, sind nicht anwendbar.

Haftung von Amazon - OLG Köln, Beschluss vom 23.09.2014 - Az. 6 U 115/14

Amazon-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße, z.B. veraltete UVP-Preise, von Amazon.

Kein mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Presseorgan und kritisiertem Unternehmen - OLG Frankfurt, 31.07.2014, Az.: 6 U 74/14

Ein kritischer Pressebericht über ein Unternehmen, der sich an einen einheitlichen Interessentenkreis richtet, begründet noch kein mittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Pressorgan und kritisiertem Unternehmen.

In der Regel stellt ein kritischer Pressebericht zu Gunsten eines Konkkurenten auch noch keine geschäftliche Handlung dar, da es an der Absatzförderungsabsicht fehlt.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Neues Heilmittelwerberecht: Vorher-Nachher Bilder - OLG Celle Urteil v. 30. Mai 2013, Az.: 13 U 160/12

Die Werbung mit Vorher-Nachher-Abbildungen ist grundsätzlich zulässig.

Vorher-Nachher-Abbildungen sind weiterhin allerdings dann verboten, wenn es sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe handelt, also Eingriffe, ohne medizinische Notwendigkeit.

Eine bildliche Darstellung ist nach der neuen Gesetzeslage auch dann weiterhin verboten, wenn sie missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Abbildung von Veränderungen des menschlichen Körpers aufgrund von Krankheit oder Schädigung zeigt.

 

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Haftung des GbR-Gesellschafters auf Auskunft und Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße - OLG Frankfurt, 11.09.2014, Az.: 6 U 107/13

Der Gesellschafter einer GbR haftet persönlich auf Auskunft und Schadensersatz für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft. Ob er an der Verletzungshandlung selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt war oder ihm die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflicht vorzuwerfen ist, ist nicht entscheidend

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Unterlassungsverfügung gegen Fahrdienst Uber - vorläufig deutschlandweit verboten - LG Frankfurt am Main, Beschl. v. 25.08.2014; Az.: 2-03 O 329/14

Der Fahrdienst UBER und UberPop wird vorläufig wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz deutschlandweit verboten

Zum Schadenersatz bei Übernahme von Onlinetexte (AG Hamburg, Beschluss vom 23. Januar 2015; Az.: 35a C 46/14

Zum Schadenersatz bei Übernahme von Onlinetexte unter Berücksichtigung der DJV-Tarife

Irreführende Werbung mit Testergebnissen für Arzneimittel (OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2014; Az.: 6 U 24/14)

1. War ein gegen die konkrete Verletzungsform gerichteter Verfügungsantrag auf verschiedene Beanstandungen gestützt und ist die Unterlassungsverfügung durch das Gericht nur mit einer dieser Beanstandungen begründet worden, kann sich die Prüfung innerhalb eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO auch darauf erstrecken, ob eine andere dieser Beanstandung die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung rechtfertigt.
2. Eine nach § 11 I 1 Nr. 2 HWG n.F. verbotene Werbung mit einer Empfehlung kann auch dann vorliegen, wenn die Empfehlung nach dem Inhalt der Werbung nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer Organisation abgegeben worden ist; als Empfehlung im Sinne der genannten Vorschrift ist auch das einem Testinstitut zugeschriebene "Gesamturteil sehr gut" anzusehen.
3. Die Werbung mit dem in Ziffer 2. genannten Testergebnis für ein Arzneimittel ist irreführend, wenn die Werbung den - unzutreffenden - Eindruck erweckt, Gegenstand des Tests sei auch Wirksamkeit des Arzneimittels gewesen.

KG Berlin: Gerichtsstandsvereinbarung in einer wettbewerbsrechtlichen Unterwerfung bei Schuldner mit Sitz im Ausland KG Berlin, Urteil vom 25. April 2014 Az. 5 U 178/11

Es können erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung bestehen, wenn der im Ausland geschäftsansässige Verletzer die Vereinbarung eines Gerichtsstandes in Deutschland für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert.

Anhängen an fremde Angebote bei Amazon durch Übernahme einer individuellen Identifikationsnummer (ASIN) LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2014 · Az. 2a O 277/13

Unterlassungsanspruch hinsichtlich irreführender Angaben über die betriebliche Herkunft von Ware durch die Übernahme einer fremden Identifikationsnummer (ASIN) bei Amazon.

Impressumspflicht bei Xing (LG München, Urteil vom 3. Juni 2014 · Az. 33 O 4149/14)

Geschäftliche Xing-Profile, hier bei einem Rechtsanwalt, müssen in der Regel ein eigenes Impressum vorhalten. Die Pflicht besteht im Einzellfall nicht, sofern einem Basisprofil mit rudimentären Angaben die wettbewerbsrechtliche Relevanz fehlt.

Werbung für Arzneimittel mit nur einem Testergebnis ist irrführend (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Mai 2014; Az. 6 U 24/14)

Es ist irreführend, wenn für ein Arzneimittel mit einem Test geworben wird, der sich nicht mit der Wirksamkeit des Mittels beschäftigt.

Objektive Rechtslage beim Unterlassungsvertrag nicht entscheidend (OLG Brandenburg, Urt. v. 29. April 2014; Az.: 6 U 10/13)

Die ursprüngliche objektive Rechtslage ist für das bestehen eines Anspruchs aus einem Unterlassungsvertrag nicht maßgeblich

Screen Scraping zulässig - Flugvermittlung im Internet (BGH, Urteil v. 30. April 2014; Az. I ZR 224/12)

Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.

Unzulässigkeit eines Online-Vertriebsverbots im selektiven Vertrieb (OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 05. Juni 2014; Az. 16 U Kart 154/13)

Ein Hersteller kann seinen Abnehmern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems nicht verbieten, die Produkte über Online-Vertriebsplattformen zu vertreiben, da es sich hierbei um eine Wettbewerbsbeschränkung handelt.

Mitteilung der Widerrufsbelehrung bei bloßer Abrufbarkeit? (BGH, Urt. v. 15. Mai 2014; III ZR 368/13)

1. Die bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer gewöhnlichen Webseite ("ordinary website") des Unternehmers reicht für die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566).
2. Die vom Unternehmer in einem Online - Anmeldeformular vorgegebene, vom Kunden (Verbraucher) bei der Anmeldung zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten zu versehende Bestätigung "Widerrufserklärung - Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ausgedruckt oder abgespeichert?" ist

gemäß § 309 Nr. 12 Buchst. b BGB sowie deshalb unwirksam, weil sie von den verbraucherschützenden Regelungen in § 355 Abs. 2 und 3, § 360 Abs. 1 BGB zum Nachteil des Verbrauchers abweicht.
3. Ist eine vom Unternehmer vorformulierte Bestätigung des Kunden unwirksam, so kann der Unternehmer dem Widerruf des Kunden nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten und gegen den Kunden auch keinen Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung oder sonstiger Treuepflichtverletzung geltend machen, indem er den Vorwurf erhebt, dass der Kunde diese Bestätigung wahrheitswidrig erteilt habe.

Unerlaubte Werbeanrufe bei telefonischen Kundenbefragungen (OLG Köln, Urt. v. 19. April 2014; Az.: 6 U 222/12)

Eine allgemeine Kundenzufriedenheitsumfrage ist dann unerlaubte Werbung, wenn sie sich nicht lediglich auf die Frage erstreckt, ob die vom Kundendienst vorgenommene Wiedereinrichtung eines Telefonanschlusses dazu geführt hat, dass der Anschluss wieder funktionstüchtig ist.

Sternchen-Preishinweis kann bei 0180er-Rufnummern am Blattende erfolgen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Mai 2014; 15 U 54/14)

Eine Preisangabe für Service-Dienste wird dann in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben im Sinne des § 66a Satz 2 TKG, wenn der Verbraucher ohne Weiteres erkennt, dass die Preisangabe der Rufnummer zuzuordnen ist und wenn der Verbraucher auf die Preisangabe gestoßen wird und sie wahrnehmen kann, ohne dass er weitere Zwischenschritte vornehmen muss. Dies erfordert nicht zwingend, dass beide Angaben auf einen Blick wahrgenommen werden können müssen. Ein Sternchenhinweis kann diesen Anforderungen im Einzelfall genügen.

 


Leitsatz des Gerichts

Alkoholfreies Bier darf nicht mit "vitalisierend" beworben werden (OLG Hamm, Urt. v. 20. Mai 2014; Az.:4 U 19/14)

Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe "vitalisierend" beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 13 Abs. 3 HCVO in Verbindung mit dem Anhang zur VO (EU) 432/2012 beigefügt werden und in dem Bier Stoffe enthalten sind, die in der Verordnung beschrieben werden.

 


Leitsatz des Gerichts

Keine Werbeeinwilligung von Minderjährigen durch Gewinnspiel (BGH, Urt. v. 22. Januar 2014; Az.: I ZR 218/12)

Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen.

 


Leitsatz des Gerichts