×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Wettbewerbsrecht
/
Urteile 2017

Leitsätzliches

Urteile 2017

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2017 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Richtige Preisangaben bei Kaffeekapseln, LG Koblenz, Urt. v. 24.10.2017; Az.: 4 HK O 4/17

Die Bewerbung von Kaffeekapseln ohne Nennung des Grundpreises für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und somit wettbewerbswidrig.

Werbung mit "Umweltfreundlich produziert", LG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2017, Az.: 2 U 2/17

Die Werbeaussagen "umweltfreundlich produziert" und "geprüfte Qualität" können eine Irreführung darstellen.

Werbung für Displayschutz, LG Hagen, Urt. v. 26.10.2017, Az.: 21 O 90/17

Gewährleistungszusagen sind wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn sie inhaltlich zutreffen und für den umworbenen Kunden nicht bedeutungslos sind. Der Werbeslogan „Hält bis zu 12 Monate“ kann irreführend sein, da die Aussage in Teilbereichen unzutreffend sei.

Zu den Kennzeichnungspflichten von bezahlten Instagram-Posts (#ad #sponsoredby*), KG Berlin, Beschl. v. 11.10.2017, Az.: 5 W 221/17

Wer in seinem Instagram-Auftritt Modeartikel und Kosmetika präsentiert, hierbei "sprechende" Links unmittelbar zu Internetauftritten der betreffenden Unternehmen setzt und dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben erhält (wie etwa auch die kostenlose Überlassung der präsentierten Produkte), kann lauterkeitsrechtlich dazu verpflichtet sein, den kommerziellen Zweck in dem Auftritt ausreichend kenntlich zu machen (Anschluss OLG Celle WRP 2017, 1236).

 

Preisvergleich für Bestattungen, BGH, Urt. v. 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Bei dem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen ist die Information darüber, dass der Preisvergleich nur solche Anbieter erfasst, die sich gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.

 

Ein Logo in einer E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung, AG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.10.2017, Az.: 29 C 1860/17 (81)

Eine Signatur am Fuß einer versehentlich versendeten E-Mail, welche lediglich das Logo des Absenders enthält, stellt noch keine Werbung dar. Die bloße Verwendung eines Logos eines Unternehmens ist nicht unmittelbar darauf gerichtet, die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen zu erreichen. Das Logo ist auch dann keine Werbung, wenn sich dahinter – versteckt – ein Link zur Webseite des Absenders befindet. Der E-Mail-Empfänger muss den Link, zur Wahrnehmung des Webseiteninhalts nämlich zunächst selbstständig anklicken. Die KANZLEI TERHAAG & PARTNER hat in diesem Verfahren die Verfügungsbeklagte vertreten, welche den Rechtsstreit für sich entschieden hat.

Kennzeichnung von Influencer-Werbung in sozialen Medien wie zum Beispiel Instagram, LG Hagen, Urt. v. 13.09.2017, Az.: 23 O 30/17

Die Verfügungsbeklagte verstößt mit den ins Netz gestellten Bildern, bei denen Produkte gewerblicher Unternehmen mit einem Link zu deren Homepage versehen sind und dem danebenstehenden Text ohne Kenntlichmachung, dass es sich insoweit um Werbung handelt, gegen § 5a Abs. 6 UWG.

Ein Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass der Verbraucher ihren kommerziellen Zweck nicht klar und eindeutig erkennen kann.

Insoweit liegt der Fall anders als etwa bei einer Unternehmens-Homepage, die der durchschnittlich verständige Nutzer ohne Weiteres als kommerzielle Kommunikation erkennt, die keiner gesonderten Kennzeichnung des Inhalts oder einzelner Abschnitte mit „Anzeige“ oder „Werbung“ bedarf.

 

Irreführung durch Bezeichnung eines Sirups, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 11.09.2017, Az.: 6 U 109/17

Die Produktbezeichnung „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Flasche mit Holundersirup ist nicht irreführend, soweit der Sirup Holunderblütenextrakt enthält und dem Geschmackbild der Holunderblüte entspricht; dies gilt auch dann, wenn das Erzeugnis lediglich 0,3 % Holunderblütenextrakt und daneben erhebliche Anteile anderer Saftkonzentrate enthält.

 

Zum Widerrufsrecht auf Messen, OLG München, Urt. v. 15.03.2017, Az.: 3 U 3561/16

Die gewöhnliche Tätigkeit eines Unternehmers umfasst auch das Auftreten auf Messen. Ob es sich dabei um einen beweglichen Geschäftsraum im Sinne des Widerrufsrecht handelt, hängt vom Charakter der Messe und dem konkreten Angebot ab, das zum Abschluss eines Vertrags geführt hat.

Werbung für ein indiziertes Computerspiel ist unzulässig, LG Wuppertal, Urt. v. 19.05.17, Az.: 12 O 22/17

Die Darstellung der Hülle / des Covers eines indizierten Videospiels auf eBay stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (§§ 3, 3a UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG).

Irreführung durch die Verwendung von "R im Kreis", OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.08.17, Az.: 6 W 67/17

Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz angegeben („R im Kreis“), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt.

 

Testkauf im Internet, BGH, Urt. v. 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16

1. Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

2. Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

3. Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

 

Zum Preisvergleich in Werbeanzeigen aus dem Energiesektor, LG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.02.2009, Az.: 3-12 O 185/08

1. Wer als Anbieter von leitungsgebundenem Gas gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die in § 3 PAngV genannten Angaben zu machen.

2. Wird der Verbraucher durch eine Werbung mit Preisangaben zu Vorstellungen über die Preiswürdigkeit einer Ware oder zu Preisvergleichen mit Konkurrenzerzeugnissen veranlasst, soll ihm durch die Angabe des tatsächlich geforderten Endpreises auch ein tauglicher Vergleichsmaßstab zur Verfügung stehen.

 

Frischkäse ohne Milch ist kein Käse, LG Konstanz, Urt. v. 22. Juni 2017, Az.: 7 O 25/16 KfH

Die Bezeichnung „Käse“ darf in der Union grundsätzlich nur für die Vermarktung eines Erzeugnisses verwendet werden, bei welchen es sich um Milcherzeugnisse handelt. Ein Produkt auf Sojabasis darf deshalb nicht als „Käse“ beworben werden.

Bei gewerblichen eBay-Angeboten ist klickbarer Link zur OS-Plattform erforderlich, OLG Hamm, Urt. v. 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Gewerbliche Angebote auf eBay müssen einen klickbaren Link zur sogenannten OS-Plattform, dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern, enthalten.

Zur Kennzeichnungspflicht gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag zur Vermeidung von Schleichwerbung, OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16

1. Zu den Voraussetzungen der Kennzeichnung von werbenden Social Media Beiträgen.

2. Eine ausreichende Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks eines Instagram-Beitrags fehlt, wenn der Hashtag „#ad“ innerhalb des Beitrags nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

3. Ob der Hinweis „ad“ in Alleinstellung hinreichend deutlich gewesen wäre, lässt das Gericht offen.

 

Anforderungen an eine neue Unterlassungserklärung, OLG Köln, Urt. v. 24.05.2017, Az.: 6 U 161/16

Begeht der Schuldner nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der die Wiederholungsgefahr beseitigt wurde, einen identischen Wettbewerbsverstoß, entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch einen erneuten Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich allenfalls durch eine weitere Unterlassungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden. Bei einem Vertragsstrafeversprechen, das – wie hier – nach "neuem Hamburger Brauch" abgegeben wurde, kann die erforderliche Verschärfung durch Versprechen einer Vertragsstrafe "nicht unter ... " nach Lage des Falles genügen.

Angemessene Höhe eines Ordnungsgeldes, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 22.06.2017, Az.: 6 W 49/17

Soweit zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners bei der Bemessung des Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO eine Anzahl von Tagessätzen in bestimmter Höhe verhängt werden soll (vgl. BGH GRUR 2017, 318 - Dügida), reicht es aus, im Tenor der Vollstreckungsentscheidung die sich daraus ergebende Höhe des Ordnungsgeldes sowie einen Tag Ersatzordnungshaft für jeweils einen Teilbetrag dieses Ordnungsgeldes festzusetzen; in diesem Fall entspricht dieser Teilbetrag dem zugrunde gelegten Tagessatz.

Die pauschale Servicegebühr für die Übersendung digitaler Tickets ist rechtswidrig, OLG Bremen, Urt. v. 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Käse, Joghurt, Rahm oder Butter vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten vorbehält, welche tierischen Ursprungs sind, EuGH, Urt. v. 14.06.2017, Az.: C-422/16

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen dann nicht gemacht werden, wenn sie den allgemein akzeptierten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen (Dextro Energy Entscheidung), EuGH, Urt. v. 08.06.2017, Az.: C-296/16

Bei Werbeanrufen trägt der Werbende die Beweislast dafür, dass eine wirksame vorherige Einwilligung des Angerufenen vorliegt, OLG München, Urt. v. 26.01.2017, 29 U 3841/16

 

Unzulässiges Cold Calling im Stromsektor, LG Heidelberg, Az: 12 0 54/16 KfH, Urt. v. 22.3.2017

Unzulässiges Cold Calling im Stromsektor.

Irreführende Angaben von Vertriebsmitarbeitern am Telefon.

 

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 14.03.2017, Az.: 6 U 44/16

Macht ein nicht in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen in seinem Online-Impressum die Angaben "Registergericht: Amtsgericht 000" sowie "Registernummer: HR 0000" liegt darin ein Verstoß gegen die Impressumspflichten nach § 5 TMG sowie ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Gleiches gilt für die Angaben zur Aufsichtsbehörde sowie zu Umsatzsteuer- und Wirtschaftsidentifikationsnummern.

Landgericht Aachen, Urteil v. 27.01.2017, Az.: 42 O 127/16

Der Verpächter einer Domain haftet für Verletzungen des Wettbewerbsrechts seines Pächters ab Kenntnis. Er ist selbst Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung, auch wenn er nicht Betreiber der Homepage ist